Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
30.03.2020

SHV-Pressemitteilung:

Ungeduld in den Heilmittelpraxen gewaltig – Rettungsschirm mit Ausfallzahlungen für die Heilmittelpraxen ist überfällig.

Unerwartet schnell und großzügig hat die Bundesregierung, haben die Landesregierungen Geld zur Verfügung gestellt, um die aktuelle Belastung in der stationären Versorgung und bei den Ärzten aufzufangen. Auch für die gewerbliche Wirtschaft wurde in der letzten Woche ein Rettungsschirm gespannt. Aber nur für die kleineren Heilmittelpraxen gibt es bisher Einmal-Zuschüsse von Euro 9.000 beziehungsweise Euro 15.000. Dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und unsere Heilmittelpraxen nicht retten kann, weiß die Politik, wissen die Krankenkassen.

Deshalb sind die nächsten Tage entscheidend. Wer im Interesse der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die ambulante Versorgung in den Heilmittelpraxen retten will, muss jetzt die notwendigen Gelder freigeben. Da kann es nicht um Darlehen gehen, die die Heilmittelpraxen in ihrer historisch schlechten Einkommenslage gar nicht zurückzahlen können: es muss Ausfallzahlungen geben, also verlorene Zuschüsse, weil die Heilmittelpraxen als systemrelevant eingestuft sind und deshalb ebenso wie die Ärzte weiter öffnen (müssen). Tatsache ist aber: 60 bis 80 Prozent und mehr der Patienten sind zurzeit so verunsichert, dass sie gebuchte Behandlungstermine absagen. Dass die Ärzte zunehmend zurückhaltend verordnen, weil sie angebliche Gefahren für die Patienten in den Heilmittelpraxen vermeiden wollen, tut ein Übriges.

Leere Praxen bedeutet aber leere Kassen bei den Praxen und damit deutliche Ausgabensenkungen bei den Krankenkassen. So entsteht bei den Kassen ein Polster, das nun zielorientiert eingesetzt werden kann, zur Rettung der Heilmittelpraxen, und zwar schnell.

Die Gesundheitspolitik muss deshalb in der kommenden Woche handeln. Gemeinsam mit den Krankenkassen muss das BMG Ausgleichszahlungen in angemessener Höhe bestimmen: die Zahlungen der Kassen müssen gemeinsam mit dem Kurzarbeitergeld die wirtschaftliche Existenz der Heilmittelpraxen garantieren. Unsere Praxen wollen in der ganz großen Überzahl auch jetzt, auch in der Krise therapieren, denn der Behandlungsbedarf der Patienten lässt sich nicht auf Knopfdruck an- und abschalten. Auch dieser Einsatz muss anerkannt, muss honoriert werden.

Seit Freitag letzter Woche ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, per Rechtsverordnung zu handeln, wenn dies im Rahmen der Coronakrise notwendig ist. Die Heilmittelpraxen und ihre Verbände haben die Forderung, aber auch das Vertrauen, dass das BMG seine neuen Kompetenzen überzeugend nutzt und den Rettungsschirm nun auch über die Heilmittelpraxen spannt. Es ist fünf Minuten vor Zwölf.
Seite