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18.03.2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz – ein Startschuss für mehr Geld und eine deutliche Aufwertung für uns Therapeuten

Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag das viel diskutierte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Damit endet ein zähes Ringen um spürbare Verbesserungen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Gleichzeitig war das der Startschuss für intensive Verhandlungen und die Chance, der Physiotherapie in Deutschland eine deutlich aufgewertete Position zu geben. Dafür macht sich PHYSIO-DEUTSCHLAND stark - für unsere Mitglieder, aber auch für die gesamt Branche. Das Gesetz passiert Mitte April den Deutschen Bundesrat und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Anfang Mai in Kraft.

PHYSIO-DEUTSCHLAND bereitet sich intensiv auf die Umsetzung des Gesetzes vor

Seit einigen Wochen laufen bereits intern die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Umsetzung der im Gesetz beschlossenen Maßnahmen für Physiotherapeuten. Der Gesetzgeber hat einen strammen Zeitplan für die Neuerungen in der therapeutischen Versorgung festgelegt – siehe Grafik hier.

Kurz gesagt bringt das TSVG zum 01. Juli im ersten Schritt automatisch höhere Vergütungen bundesweit. Bis zum 01. Juli 2020 werden wir mit dem GKV-Spitzenverband einen neuen Bundesrahmenvertrag verhandeln. Dieser bietet die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für physiotherapeutische Leistungen komplett neu zu verhandeln – in finanzieller, aber auch in inhaltlich fachlicher Hinsicht.

Die Einführung der Blankoverordnung in die Regelversorgung ist ein Meilenstein für uns Therapeuten, weil wir erstmals eigenständig über die aus unserer Sicht geeignete Therapie, die Anzahl der Behandlungen und deren Frequenz für unsere Patienten eigenverantwortlich entscheiden können. Hier gilt es, versorgungsrelevante Indikationen festzulegen und eine bürokratiearme Umsetzung mit dem Kostenträger zu verhandeln.
Parallel zu den neuen Möglichkeiten durch das TSVG erwarten wir in Kürze den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Vereinfachung der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittel-Kataloges. Auch hier steht eine Erleichterung für uns Therapeuten bevor, welche genau finden Sie hier.

Über die Themenbereiche Vergütung, Bundesrahmenvertrag, Blankoverordnung, Zulassung und Entbürokratisierung sowie den weiteren Zeitplan werden wir unsere Mitglieder in den nächsten Wochen intensiv informieren und in den Gremien von PHYSIO-DEUTSCHLAND beraten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in den anstehenden Mitgliederversammlungen Ihres Landesverbandes persönlich über das TSVG und seine Auswirkungen zu informieren.

Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@physio-deutschland.de.