Glossar
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, sieht erstmalig den Einsatz einer Blankoverordnung vor. Die Blankoverordnung wird vom behandelnden Arzt aufgrund einer Diagnose ausgestellt. Der Therapeut entscheidet dann im weiteren Verlauf über das Heilmittel, die Frequenz und die Dauer der Behandlungen.