Glossar
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB V) sind alle Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengesfasst. Im Fünften Abschnitt sind die Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln geregelt, siehe §§ 124 ff SGB V.
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB V) sind alle Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengesfasst. Im Fünften Abschnitt sind die Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln geregelt, siehe §§ 124 ff SGB V.