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Beitragssatzstabilität

Die Beitragssatzstabilität ist ein wesentlicher Grundsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der in § 71 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) festgeschrieben ist. Die Beitragssatzstabilität soll dafür sorgen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen.