Die 1949 gegründete Deutsche Krankenhausgesellschaft sorgt zusammen mit anderen Institutionen für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung von Gesetzen, vertritt das deutsche Krankenhauswesen auf internationaler Verbandsebene und informiert die Öffentlichkeit. Außerdem unterstützt sie die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. In der DKG haben sich 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände von Krankenhausträgern zusammengeschlossen.