Die Beitragssatzstabilität ist ein wesentlicher Grundsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der in § 71 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) festgeschrieben ist. Die Beitragssatzstabilität soll dafür sorgen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen.
