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Auch die gesetzliche Unfallversicherung verlängert den Hygienezuschlag

Der Hygienezuschlag der DGUV beträgt weiterhin 1,50 Euro je Verordnung. Das gilt bis zum 30. September 2021.
Bis Ende September verlängert wurde auch die Möglichkeit, Verordnungen auf telefonische Anforderungen der Versicherten hin, auszustellen. Die Verordnung muss aus Sicht der Durchgangsärztin bzw. des Durchgangsarztes nachvollziehbar und plausibel sein.
Diese Regelungen gelten auch für Versicherte der SVLFG, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Der Deutsche Verband für Physiotherapie und der Verband für physikalische Therapie (VPT) setzen sich weiterhin für eine Erhöhung der Hygienepauschalen – und Zuschläge ein, da diese den Aufwand der Heilmittelerbringer nur unzureichend abdecken.