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Bundesregierung sagt wirtschaftliche Hilfe zu

Die Patienten sind verunsichert, befürchten Ansteckungen und sagen Behandlungstermine ab. Mitarbeiter fallen aus, weil sie ihre Kinder betreuen müssen usw. usw. Hier baut sich eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen für unsere Praxen auf.
Wie unseren Praxen bei dieser Bewährungsprobe am besten geholfen werden kann, weiß heute noch keiner. Entscheidungen zu Kurzarbeit helfen eher im gewerblichen Bereich. Steuerliche Erleichterungen, Liquiditätshilfen, Verzicht auf bürokratischen Aufwand greifen schneller und besser, müssen aber durch andere Maßnahmen flankiert werden, wenn in unseren Praxen die Umsätze fühlbar wegbrechen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände stehen deshalb im permanenten Austausch miteinander und – ungleich wichtiger noch – mit der Politik und den Krankenkassen. Dort hat man verstanden, dass die Therapiestrukturen gerade auch in dieser Krise geschützt werden müssen. Nicht ein Glied in der Therapiekette, nicht eine einzige Praxis darf wegbrechen, die Versorgung muss für alle Patienten uneingeschränkt weitergehen. Das ist das gemeinsame Ziel der Berufsverbände und aller Gesprächspartner in Bund und Land.