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Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement gelten weiter bis April 2023

Sonderregelung Entlassmanagement
Die Corona-Sonderregelungen ermöglichen Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.
Zum Hintergrund
Mit den Neuregelungen zum Infektionsschutzgesetz hat der Gesetzgeber die sogenannte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis einschließlich 06. April 2023 verlängert. In Paragraf 9 Absatz 1 dieser Verordnung sind auch die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement in Bezug auf die Verordnung von Heilmitteln geregelt.