Passwort vergessen?
Bitte Deine Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Du erhälst umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
FRIST 26. März 2020: Stundungsmöglichkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung

Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu auf seiner Internetseite : In dieser besonderen Ausnahmesituation können Unternehmen beziehungsweise Betriebe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen erleichterten Zugang zu Beitragsstundungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld ausgeschöpft sind.
Vorteil der Stundung ist, dass die Liquidität des Unternehmens vorübergehend verbessert wird, keine Verzugszinsen, keine Mahngebühren anfallen und mögliche Vollstreckungen ausgesetzt werden.
Finanzhilfen gibt es bereits auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern. Wir haben hier eine Übersicht für alle Interessierten zusammengestellt – klicken Sie hier um zur aktuellen Liste zu kommen.