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Neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte tritt auch am 01. Januar 2021 in Kraft

Beschlossen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue HMR ZÄ bereits Mitte Mai 2020. Anfang September erfolgten nochmals Anpassungen im Hinblick auf die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 01. Januar 2021.
Die Änderungen an der neuen HMR ZÄ hat der G-BA nun in einem Servicedokument veröffentlicht. Dort finden Interessierte alle Anpassungen in grüner Schrift hervorgehoben.
Über die Änderungen im Einzelnen werden wir noch ausführlich berichten. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Änderungen in der HMR ZÄ stark an den Vereinfachungen der neuen Heilmittel-Richtlinie Ärzte orientiert. Falls Sie Fragen zur neuen HMR ZÄ haben, können Sie uns diese gerne an info(at)physio-deutschland.de senden.