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Sonderregelungen in der DGUV: Verlängerung der Gültigkeit und Klarstellung offener Punkte

Bereits am 11. November haben wir darüber berichtet, dass die DGUV die Corona-Sonderregelungen aufgrund steigender Infektionszahlen wieder in Kraft setzt – hier geht es direkt zur entsprechenden Meldung.
Die DGUV stellt klar
Behandlungsunterbrechung:
Für Akutpatienten im Bereich der DGUV sind Unterbrechungen von 14 Kalendertagen zulässig. Bei Langzeitbehandlungen mit entsprechend vorliegender vom Kostenträger genehmigter Dauerverordnung kann die Behandlung bis zu 28 Kalendertagen unterbrochen werden.
Behandlungsbeginn:
Zwischen der Ausstellung der Verordnung und der ersten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr als 14 Tage liegen.