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WAT-Gutachten veröffentlicht

Die Ziele des Gutachtens sind:
(1) die erwirtschafteten Überschüsse der Praxen im Jahr 2018 zu ermitteln,
(2) die Kalkulation eines wirtschaftlich tragfähigen und konkurrenzfähigen Ziel-Einkommens zu definieren,
(3) aufzuzeigen, welche Differenzen zwischen Ist- und Zielbetriebsergebnissen bestehen und welche Maßnahmen zu deren Ausgleich nötig sind,
(4) die Berechnung der erforderlichen Vergütungserhöhung und
(5) die laufenden Kosten einer durchschnittlichen Heilmittelpraxis zu ermitteln.
Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) ging diesen Fragen nach und berechnete, dass im Leistungsbereich Physiotherapie im Jahr 2018 eine Erhöhung um bis zu 63 Prozent nötig gewesen wäre, um einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb zu ermöglichen. Bereinigt um die Kostensteigerungen des Praxisbetriebs der letzten Jahre sowie die Vergütungserhöhungen, die zuletzt durch die Einführung der bundesweit geltenden Höchstpreise zum 1. Juli 2019 zu berücksichtigen sind, ergibt sich daraus die Forderung nach einer Vergütungserhöhung um 50,13 Prozent.