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Glossar

Bundesrahmenvertrag

Das TSVG sieht für die  Zukunft einen einheitlichen Rahmenvertrag für alle Bundesländer und Kassen vor. Der Rahmenvertrag bestimmt zwischen den Kassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer alle Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, der Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fort- und Weiterbildung. Er  regelt die Voraussetzungen für die Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.