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Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKen)

Aktualisierung am 26. Juni 2019:

Bundeshöchstpreise stehen fest und treten am 01. Juli 2019 in Kraft

Heute hat der GKV-Spitzenverband die Liste mit den Bundeshöchstpreisen online veröffentlicht. Damit steht nun verbindlich fest, welche Positionen zum 01. Juli 2019 bundesweit auf welchen Preis angepasst werden. Mitglieder finden hier nach dem Login bereits die neue LKK-Preisliste zum Herunterladen.

Was sich ändert zum 01. Juli 2019?

Erstmals gelten mit dieser Liste innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bundesweite Höchstpreise für Heilmittel. Das führt bundesweit zu wichtigen Erhöhungen, die etwa bei 350 Millionen Euro pro Jahr liegen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Vergütung, weitere müssen und werden folgen.

Was bleibt gleich über den 01. Juli 2019 hinaus?

Die Liste des GKV-Spitzenverbandes beinhaltet die Höchstpreise für alle aktuell vereinbarten Heilmittelpositionen in den jeweiligen Verträgen der Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene.

Bitte berücksichtigen Sie bei der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Liste folgendes: Nicht alle der aufgelisteten Positionen können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. So kann beispielsweise die Befundposition aktuell nur für Versicherte der IKK Brandenburg Berlin abgerechnet werden. Unterschiedliche Regelungen gelten auch für den Therapiebericht. Dieser wurde zum Beispiel bereits vor Jahren in Bayern in die Vergütung der KG-Position eingepreist, während er in anderen Vertragsgebieten als separate Abrechnungsposition vertraglich vereinbart wurde. Die meisten Besonderheiten gilt es bei der Abrechnung von Hausbesuchen zu beachten. Hier gilt der Bundeshöchstpreis für die Positionen, die im jeweiligen Vertrag mit den (der) jeweiligen Kassen(art) vereinbart wurde.

Ein Beispiel: Für Versicherte der Ersatzkassen sind deutschlandweit die Hausbesuchspositionen mit den Nummern 29933 und 29934 abrechnungsfähig, für Versicherte der AOK Hessen – deren Behandlung in Hessen stattfindet -, hingegen die Positionen 29901, 29902 und 29907. Behandlungen von Versicherten der AOK Hessen, die nicht in Hessen behandelt werden, werden nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der AOK im Bundesland des Praxissitzes abgerechnet.

Die neuen Preislisten der Krankenkassen sind Anlagen zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen. Gilt laut Gebührenvertrag/Rahmenvertrag aktuell zum Beispiel das Datum der ärztlichen Verordnung als Kriterium, so können alle Verordnungen, die ab dem 01 Juli 2019 ausgestellt sind, mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der derzeitige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. Juli 2019.

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Aktualisierung am 12. März 2018:

+ 30 Prozent: Vergütungsverhandlungen mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen erfolgreich abgeschlossen

PHYSIO-DEUTSCHLAND konnte mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) eine deutliche Gebührenerhöhung vereinbaren. Zusammen mit der Erhöhung aus dem Jahr 2017 steigen die Preise bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen bis 2019 um insgesamt circa 31,4 Prozent. "Das ist ein wichtiger und erster Schritt, auf dem Weg die finanzielle Situation unserer Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten therapeutischen Versorgung zu verbessern. Unser Ziel ist und bleibt, dass in unseren Praxen spürbar mehr Geld ankommt", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Der Abschluss im Detail: Zum 01. April 2018 steigen die Preise damit um zunächst  9,2 Prozent. Damit erreichen die Vergütungen der LKKen das Niveau der Ersatzkassenpreise zum Stand April 2018. In der zweiten Stufe erfolgt am 01. Juli 2019 eine Erhöhung um 10 Prozent.

Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, die ab dem 01. April 2018 ausgestellt werden.

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Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)

Aktualisierung am 31. März 2017:

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz wirft seine Schatten voraus.

Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND stimmen Verhandlungsergebnis mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) einstimmig zu.

Bereits kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) konnte sich die gemeinsame Verhandlungskommission der physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, vdb, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND am 15. März 2017 nach langen und zähen Verhandlungen auf einen neuen Gebührenabschluss mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen verständigen. Die Einigung sieht eine strukturelle Anpassung der Vergütungen zum 15. April 2017 vor, die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 11 Monaten und entspricht einer Preisanpassung von nominal 9,7 Prozent. Die Landesverbände PHYSIO-DEUTSCHLANDS, die dem Abschluss zustimmen müssen, haben sich heute einstimmig für eine Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden.

"Wir sind sehr erfreut darüber, dass wir mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen einen Partner haben, der die Sorgen und Nöte unserer Praxen nicht nur erkennt, sondern auch dementsprechend verantwortungsvoll handelt. Wir sind daher zuversichtlich, auch in den nächsten Jahren Abschlüsse in dieser Größenordnung mit dem SVFLG vereinbaren zu können, denn nur so werden wir dem immer weiter voranschreitenden Fachkräftemangel in der Physiotherapie wirksam entgegenwirken können", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die Preisliste, die für vertragsärztliche Verordnungen gilt, die ab dem 15. April 2017 ausgestellt werden, finden unsere Mitglieder nach dem Login hier in diesem Bereich zum Herunterladen.

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Aktualisierung 03.02.2016:

Landesverbände PHYSIO-DEUTSCHLANDS stimmen Verhandlungsergebnis mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) einstimmig zu.

Nach langen und zähen Verhandlungen konnte sich die gemeinsame Verhandlungskommission der physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, vdb, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND letzte Woche auf einen neuen Gebührenabschluss mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen verständigen. Die Einigung sieht eine strukturelle Anpassung der Vergütungen zum 01.06.2016 vor, die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 13 Monaten und entspricht einer Preisanpassung von nominal ca. 3,6%. Die Landesverbände PHYSIO-DEUTSCHLANDS, die dem Abschluss zustimmen müssen, haben sich heute einstimmig für eine Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden.

Wir sind erfreut darüber, dass wir mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen einen Partner haben, der die Sorgen und Nöte unserer Praxen sieht und deshalb auch bereit scheint, das unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche mit uns zu vereinbaren. Angesichts der derzeit relativ niedrigen Inflationsrate von +0,3% begrüßen wir diesen Abschluss, auch wenn er im Ergebnis – und da sind wir auch selbstkritisch -  nur einen Tropfen Wasser auf den heißen Stein bedeutet. Wir werden deshalb auch weiterhin all unsere Anstrengungen darauf richten, den Wegfall der Grundlohnsumme und eine Verschärfung der Schiedsverfahren zu erreichen so Andrea Rädlein, Vorsitzende PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die Preisliste, die für vertragsärztliche Verordnungen gilt, die ab dem 01. Juni 2016 ausgestellt werden, finden Mitglieder nach dem Login in diesem Bereich zum Herunterladen.

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Aktualisierung 18.02.2015:

Gebührenverhandlungen mit dem Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (SVLFG) erfolgreich abgeschlossen!

Mit Wirkung zum 01.April 2015 steigen die Preise für die Behandlungen von Patienten der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung.

Nach langen und zähen Verhandlungen konnten wir uns vergangene Woche mit dem SVLFG auf eine strukturelle Preiseinpassung verständigen. So steigt beispielsweise der Preis für die Position 20501 Allgemeine Krankengymnastik von 15,52 Euro auf 16 Euro. Die Position Manuelle Therapie wird von 17,56 Euro auf 18,10 Euro angehoben. Aber auch die Positionen KG-ZNS, KG-ZNS Kinder, MLD, KG-Gerät und der Hausbesuch werden deutlich erhöht. Der vom Gesetzgeber vorgegebene finanzielle Spielraum (Stichwort Grundlohnsummenbindung) konnte dabei voll ausgeschöpft werden. "Auch wenn wir uns einen Abschluss deutlich oberhalb der Grundlohnsumme erhofft hätten, sind wir mit dem Verhandlungsergebnis nicht unzufrieden. Die Bereitschaft der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung, an ihre finanzielle Schmerzgrenze zu gehen, zeigt uns, dass vielen Kostenträgern inzwischen durchaus bewusst ist, dass es hier um die Zukunft einer ganzen Berufsgruppe geht. Diese Signale wünschen wir uns, nein, fordern wir auch von anderen Kassenarten, wie z.B. den Ersatzkassen", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

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Aktualisierung am 05.03.2014:

Neue Gebührenvereinbarung und neuer Rahmenvertrag 

Am 01. April 2014 treten die neue Gebührenvereinbarung und der neue Rahmenvertrag mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) in Kraft. Die neuen Dokumente können sich Mitglieder auf dieser Homepage herunterladen.

Gesetzliche Vorgabe voll ausgeschöpft

Im Rahmen der neuen Gebührenvereinbarung ist es uns gelungen, die volle Grundlohnsumme für das Jahr 2104 in Höhe von 2,81 Prozent als Verhandlungsergebnis zu erzielen. Außerdem erfolgt die Erhöhung innerhalb der Preisliste mit dem höchstmöglichen Nutzen für unsere Mitglieder. 

Der neue Rahmenvertrag LKK entspricht in allen wesentlichen Punkten dem aktuellen Rahmenvertrag mit den Ersatzkassen. Neu vereinbart wurden zwei Punkte: 

  1. eine Prüfvereinbarung zur Beurteilung sogenannter strittiger Fortbildungspunkte. Diese entspricht der Vereinbarung mit den Ersatzkassen aus dem letzen Jahr, Stand 01. April 2013. 

  2. eine Checkliste zum Verfahren bei fehlerhaften beziehungsweise fehlenden Angaben auf der ärztlichen Verordnung. Um den Praxen die Handhabung mit den Checklisten möglichst einfach zu machen, konnten wir uns mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen darauf verständigen, die mit dem Verband der Ersatzkassen vereinbarte Checkliste (Stand 01. April 2013) vollständig zu übernehmen. Aber Achtung: Die Checkliste unterscheidet sich im Bereich der sogenannten "Ergänzenden Hinweise" teilweise von der Checkliste der Ersatzkassen. Erfreulich ist, dass die LKK bei weiteren Sachverhalten nachträgliche Ergänzungen/Korrekturen auf der Verordnung zulassen, und zwar auch noch nach der Abrechnung. Diese Sachverhalte haben wir für unsere Mitglieder in einer speziellen Checkliste "vdek/LKK" unter den "Ergänzenden Hinweisen" mit dem Hinweis "(nur LKK)" gekennzeichnet. Ein Blick in die neue Checkliste lohnt sich damit auf jeden Fall! 

Sollten Sie Fragen zum neuen Rahmenvertrag, zur Prüfvereinbarung oder zur Checkliste haben, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie dazu auch unser Forum auf dieser Homepage nutzen.

Nach dem Login finden Mitglieder hier folgende Dokumente zum Herunterladen:

  • Gebührenvereinbarung LKK (gültig ab dem 1. April 2014)

  • Rahmenvertrag LKK (Gültig ab dem 1. April 2014)

  • Checkliste vdek/LKK

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Aktualisierung vom 25. Februar 2013:

Gebührenerhöhung zum 01. Mai 2013

Neue Gebührenvereinbarung mit dem Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen tritt zum 01. Mai 2013 in Kraft.

Nach der Zustimmung der Landesverbände des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V. hat nun auch das Bundesversicherungsamt (BVA) dem Abschluss mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen grünes Licht gegeben.

Die neue Gebührenvereinbarung beinhaltet erneut eine strukturelle Anhebung zum Beispiel der Positionen KG, Manuelle Therapie, KG-ZNS, KG-ZNS-Kinder, MLD-30, MLD-45 und gilt für alle Verordnungen, die ab dem 01. Mai 2013 ausgestellt werden.

Die Preisliste, die ab dem 1. Mai 2013 gültig ist, finden Mitglieder nach dem Login in diesem Bereich zum Herunterladen.

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Aktualisierung vom 14. Februar 2012:

Gebührenerhöhung zum 01.03.2012

Landesverbände des ZVK stimmen neuer Gebührenvereinbarung mit dem Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen zu.

Die Landesverbände des ZVK haben dem Ergebnis der Verhandlungen mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen vom 08. Februar 2012 zugestimmt. Die neue Gebührenvereinbarung beinhaltet eine strukturelle Anhebung zum Beispiel der Positionen KG, Manuelle Therapie, KG-ZNS, KG-ZNS-Kinder, MLD-30, MLD-45 und gilt für alle Verordnungen, die ab dem 01. März 2012 ausgestellt werden.

Die Preisliste, die ab dem 1. März 2012 gültig ist, finden ZVK-Mitglieder nach dem Login in diesem Bereich zum herunterladen.

Aktualisierung vom 15.11.2010: 

Preisverhandlungen mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen

Mit Wirkung zum 01. Januar 2011 haben der ZVK und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eine strukturelle Gebührenerhöhung vereinbart.

Die neuen Preise können für alle Verordnungen der Patienten der landwirtschaftlichen Krankenkassen abgerechnet werden, die ab dem 01. Januar 2011 ausgestellt werden.

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Praxen bei der Abgabe der Position Kompressionsbandagierung zukünftig kein Polstermaterial und Trikofix mehr bereitzustellen haben. Beides muss zukünftig vom verordnenden Arzt zusätzlich – als Hilfsmittel – verordnet werden.

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Aktualisierung vom 25.02.2010: 

Zuzahlung bei der Behandlung von Patienten in sozialen Einrichtungen (wie z. B. Altenheimen)

Seit dem 01.10.2009 muss auch für Hausbesuchspauschale 29934 die Zuzahlung eingezogen werden!

Im Rahmen der Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im September 2009 hatten sich ZVK und die LKK'en darauf verständigt, Hausbesuche z. B. in der Wohnung des Patienten oder in Altenheimen pauschaliert zu vergüten. Hausbesuche in sozialen Einrichtungen* werden danach seit dem 01.10.2009 pauschal in Höhe von 4,50 € je Besuch, alle anderen Hausbesuche pauschal in Höhe von 9,50 € je Besuch vergütet.

Da zum 01.01.2004 (im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes) auch auf Hausbesuchs- und KM-Geld-Positionen Zuzahlungen fällig wurden, war ab diesem Zeitpunkt die Höhe der Zuzahlung davon abhängig, ob der Patient:

  • als erster Patient behandelt (in diesem Fall wäre eine Zuzahlung für die Hausbesuchsposition und das KM-Geld zu zahlen gewesen) oder

  • erst als zweiter, dritter oder vierter Patient behandelt wurde (in diesen Fällen wäre die Zuzahlung ausschließlich für die Hausbesuchsposition zu zahlen gewesen)

Da durch diese Regelung die Patienten ungleich behandelt worden wären, hatte Anfang 2004 die ganz überwiegende Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen erklärt, bei Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen auf Zuzahlungen (für die Hausbesuchsbesuchs- und KM-Geld Positionen) zu verzichten.

Da durch die neue Vereinbarung mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen nun alle Patienten der LKKén für die Hausbesuche Zuzahlungen in gleicher Höhe zahlen (hier in Höhe von 0,45 € je Hausbesuch), muss nun auch bei diesen Patienten grds. die Zuzahlung für die Hausbesuchspauschalen (Positionen 299333/29934) eingezogen werden.

* Der Begriff "soziale Einrichtung" bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen jedoch keine Einrichtungen des "Betreuten Wohnens".

Aktualisierung vom 17.12.2009:

Neues Zulassungsverfahren im Bereich der LKKen - Kooperation zwischen dem vdek und dem LSV-SpV

Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LSV-SpV) informiert uns soeben darüber, dass zukünftig die Zulassungsanträge für die LKKen (mit Beginn ab dem 01.01.2010) bei den Landesvertretungen des vdek gestellt werden müssen. Entsprechende Zulassungsbescheide werden dann von den vdek-Landesvertretungen auch im Auftrag des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erteilt.

Die entsprechenden Zulassungsanträge, Anerkenntniserklärungen und Bescheide werden derzeit noch überarbeitet und dann auf den Internetseiten

zum Download bereitgestellt.

Achtung: 

Bei Zulassungsanträgen mit einem Beginn ab dem 01.01.2010, die den vdek-Landesvertretungen bereits zur Bearbeitung vorliegen, wird die Zulassung ausschließlich im Namen des vdek erteilt. Da sich die LKKen aber bereit erklärt haben, alle Zulassungen nach § 124 SGB V, die die vdek-Landesvertretungen erteilt haben, gegen sich gelten zu lassen, bedarf es keines zusätzlichen Antrages für die LKKen.

Aktualisierung vom 06.10.2009: 

Gebühren- und Vertragsvereinbarung

Gesamtvorstand des ZVK stimmt neuer Gebühren- und Vertragsvereinbarung mit dem Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen zu.

Auf seiner Sitzung am 01.10.09 hat der Gesamtvorstand des ZVK – gegen die Stimme des Landesverbandes Baden-Württemberg – der neuen Gebührenvereinbarung und dem neuen Rahmenvertrag mit den landwirtschaftlich Krankenkassen zugestimmt. Mit Ausnahme des Bundeslandes Baden-Württemberg werden danach in vielen Vertragsbereichen nahezu alle Preise – teilweise deutlich über 5 - 10% – angehoben. In den neuen Bundesländern werden darüber hinaus mit der neuen Vereinbarung nahezu 80% aller Positionen (wie z. B. die Positionen KG, MT, KG-ZNS, etc.) auf dem Niveau der Ersatzkassen in den alten Bundesländern vergütet. 

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