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A

Akademisierung

Ausbildung (der Gesundheitsfachberufe) soll künftig an Hochschulen verlegt werden.

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat seine Geschäftsstelle in Berlin, es arbeitet mit Verbänden, Fachgesellschaften, Forschungsinstituten, Krankenkassen, Institutionen der Selbstverwaltung und Patientenorganisationen zusammen. Es wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt. Auf internationaler Ebene besteht Interaktion mit den Schwesterorganisationen für Patientensicherheit. Die Zusammenarbeit dient dem fachlichen Austausch sowie der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Kampagnen zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland.    www.aps-ev.de

Ambulante Versorgung

Das Wort "ambulant" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "spazieren gehen", "wandeln". Im Wortsinn ist die ambulante Behandlung also diejenige, zu der die Patienten hingehen, im Gegensatz zur stationären Behandlung.

AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)

In der AWMF sind derzeit 179 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen. Die AWMF vertritt Deutschland im Council for International Organizations of Medical Sciences CIOMS. Die AWMF hat sich im Laufe ihres Bestehens mit einer ganzen Reihe von Problemstellungen befasst, die alle medizinischen Fachgebiete gleichermaßen betreffen: Approbationsordnung für Ärzte, Rahmenprogramm "Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit“, Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung, Weiterbildungsordnung für Ärzte, Medizinische Bibliotheken / Datenbanken , Elektronische Publikation wissenschaftlicher Literatur ,Behinderung der Forschung durch gesetzliche Vorgaben, etc.

B

Beitragsbemessung

Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt Beiträge, um ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen medizinische Leistungen gewähren zu können. Gewöhnlich zahlen Mitglied und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags, der einem festgelegten Prozentsatz des Arbeitseinkommens entspricht. Der Beitragssatz ist so hoch zu bemessen, dass mit der Gesamtheit aller Beiträge die voraussichtlichen Ausgaben eines Jahres gedeckt werden können.

Beitragsbemessungsgrenze

Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht von jedem Arbeitsverdienst Beiträge leisten, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt einmal im Jahr der Bundesarbeitsminister fest.

Beitragssatz

Nach dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Versicherungsprinzip ist die Höhe des Beitrags einer Krankenkasse so festzusetzen, dass mit den Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkasse gedeckt werden können. Der Begriff „Beitragssatz“ bezeichnet in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den prozentualen Anteil am Bruttoarbeitsentgelt, der an die Krankenkassen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung abgeführt wird. Dieser Betrag wird bei Beschäftigten anteilig  vom Arbeitgeber und  vom Arbeitnehmer aufgebracht.
Zwei Beitragssätze sind gesetzlich vorgesehen:  Erstens: Der „allgemeine Beitragssatz“ wurde vom Gesetzgeber (Stand: 2020) auf 14,6 Prozent des Bruttolohns festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte - sie übernehmen jeweils 7,3 Prozent. Zweitens können die Kassen darüber hinaus einen „Zusatzbeitragssatz“ erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Seit dem 1.1.2019 beteiligen sich die Arbeitgeber auch am Zusatzbeitrag zu 50 Prozent. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „vollständigen paritätischen Finanzierung“.

Beitragssatzstabilität

Die Beitragssatzstabilität ist ein wesentlicher Grundsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der in § 71 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) festgeschrieben ist. Die Beitragssatzstabilität soll dafür sorgen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen.

Belastungsgrenze

Diese Grenze legt fest, wie viel Prozent des Einkommens ein gesetzlich Versicherter höchstens bei der Gesundheitsversorgung zuzahlen muss. Derzeit (Stand: 2020) müssen schwerwiegend chronisch kranke Menschen maximal ein Prozent, alle anderen gesetzlich Versicherten höchstens zwei Prozent zuzahlen.

Berechnungsgrundlage

Von dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Beitragssatz jeweils zur Hälfte bezahlen. Berücksichtigt wird das Arbeitsentgelt aber nur bis zu einer gewissen Höhe. Was Arbeitnehmer über diese Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, bleibt unberücksichtigt.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie umfasst die Bereiche des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Personal- und Organisationspolitik. Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen ein. In methodischer Hinsicht relevant ist hierbei die Anwendung wesentlicher Prinzipien der Gesundheitsförderung.

Bewegungstherapie

Bewegungstherapie bildet die Hauptaufgabe der Physiotherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst. Durch einen systematischen und stufenförmigen Behandlungsaufbau zielt Bewegungstherapie darauf ab, die Belastungsfähigkeit heraufzusetzen und die normale Körperfunktion weitmöglichst wiederherzustellen.Bewegungstherapie umfasst zahlreiche Behandlungsmethoden und -techniken.

Blankoverordnung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, sieht erstmalig den Einsatz einer Blankoverordnung vor. Die Blankoverordnung wird vom behandelnden Arzt aufgrund einer Diagnose ausgestellt. Der Therapeut entscheidet dann im weiteren Verlauf über das Heilmittel, die Frequenz und die Dauer der Behandlungen.

BonusprogrammDie Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten Bonusprogramme anzubieten, bei denen die Teilnahme an der Integrierten Versorgung beispielsweise mit verringerten Zuzahlungen oder Beitragsermäßigungen belohnt wird. Zum Bonusprogramm gehört z. B. die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.  Auch wer sich in ein Hausarztsystem einschreibt, an Präventions- oder speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt, kann von einem Bonus seiner Krankenkasse profitieren.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V. arbeiten 84 Organisationen und Einrichtungen (Bund und Länder, Sozialpartner, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Hochschuleinrichtungen, Institutionen und Fachverbände) mit der Zielsetzung, zusammen die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern.

Bundesrahmenvertrag

Das TSVG sieht für die  Zukunft einen einheitlichen Rahmenvertrag für alle Bundesländer und Kassen vor. Der Rahmenvertrag bestimmt zwischen den Kassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer alle Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, der Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fort- und Weiterbildung. Er  regelt die Voraussetzungen für die Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die BZgA hat das Ziel, die Bereitschaft der Bürger zu einem verantwortungsbewussten, gesundheitsgerechten Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems zu fördern. Sie führt dazu bundesweite Aufklärungskampagnen durch und stärkt durch Qualitätssicherungsmaßnahmen die Effektivität und Effizienz gesundheitlicher Aufklärung. Schwerpunkte der Präventions- und Aufklärungsarbeit der BZgA: Suchtvorbeugung, Aidsaufklärung, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaftsverhütung, Kinder- und Jugendgesundheit , Förderung der Organspende, Förderung der Blut- und Plasmaspende, Ernährungsaufklärung Förderung des Nichtrauchens

Bundesärztekammer (BÄK)

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK u. a. im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung übertragen.

C

Case Management

Ziel des Case Managements ist es, dem Patienten eine disziplinen-übergreifende medizinische Versorgung anzubieten. Gemeinsam mit dem Patienten, seinen Angehörigen und den beteiligten Fachleuten plant ein so genannter Case Manager eine Versorgungskette, setzt sie um und bewertet ihren Erfolg. Finanzielle Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens muss er hierbei beachten. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht aber der Patient und dessen individuelle Probleme.

D

Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft (DGPTW)

Die DGPTW ist eine unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Physiotherapie und deren Verknüpfung mit Lehre und Versorgung. Dadurch soll sowohl die wissenschaftliche Entwicklung der Physiotherapie als auch eine evidenzbasierte Handlungsweise in der Versorgung gestärkt werden. Weiterhin unterstützt die Gesellschaft den intradisziplinären und interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs und den wissenschaftstheoretischen und methodologischen Pluralismus.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Die 1949 gegründete Deutsche Krankenhausgesellschaft sorgt zusammen mit anderen Institutionen für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung von Gesetzen, vertritt das deutsche Krankenhauswesen auf internationaler Verbandsebene und informiert die Öffentlichkeit. Außerdem unterstützt sie die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. In der DKG haben sich 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände von Krankenhausträgern zusammengeschlossen.

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V

Der Deutsche Verband für Physiotherapie  (ZVK) e.V. ist  der mitgliederstärkste Berufsverband der Physiotherapeuten in Deutschland und Mitglied im Weltverband der Physiotherapie (World Physiotherapy). Zweck des Deutschen Verbandes für Physiotherapie ist es, die berufspolitischen Belange der Landesverbände sowie ihrer Mitglieder (Physiotherapeuten, Schüler und Studierende) auf Bundesebene in Deutschland sowie international zu fördern und zu vertreten. Darüber hinaus ist der Berufsverband zur Wahrnehmung der Interessen des gesamten Berufsstandes der Physiotherapeuten verpflichtet.   www.physio-deutschland.de

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

Das 1969 gegründete DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, das ein hochwertiges Informationsangebot für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist es Herausgeber amtlicher medizinischer Klassifikationen und pflegt medizinische Terminologien und Nomenklaturen.

Deutsches Krankenhausinstitut (DKI)

Das DKI wird von drei zentralen krankenhausseitigen Verbänden getragen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. und Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD). Umfassende Forschungs-, Beratungs- und Fortbildungsleistungen können so für Krankenhäuser wie auch für weitere Gesundheitseinrichtungen aus einer Hand angeboten werden.   www.dki.de

Diagnosis Related Groups (DRGs)

Der englische Begriff bedeutet übersetzt „diagnosebezogene Fallgruppen“ und bildet die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem im Krankenhaus. Dabei werden Behandlungsfälle nach definierten Kriterien (Diagnosen) zu Fallgruppen zusammengefasst. Die Preise für die Leistungen hängen von den Diagnosen ab und nicht wie bisher von der Liegezeit der Patienten. Ziel des 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems ist, durch gleiche Preise für gleiche Leistungen den Wettbewerb zwischen Kliniken anzuregen und die Behandlungs- und Kostenstruktur transparenter zu machen.

Digitales Versorgungsgesetz (DVG)

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zielt das Gesetz u.a.darauf ab,  digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu implementieren, die Anwendung von Telemedizin zu stärken sowie mehr Leistungserbringer, darunter auch die Physiotherapeuten, an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Disease Management

Disease Management bezeichnet die Behandlung von Patienten anhand standardisierter Vorgaben. Diese richten sich an einzelnen Krankheitsbildern aus. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Patient an Diabetes leidet, ergeben sich aus der Diagnose vorgegebene interdisziplinäre Behandlungsschritte.

E

EAP

Die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine intensive therapeutische Behandlung, die ambulant bei akuten und schwerwiegenden Erkrankungen angewendet wird. Sie beinhaltet z.B. bei der Behandlung von Bandscheibenvorfällen eine Kombination aus Massage, Fango, Krankengymnastik und gezieltem Muskelaufbautraining.

Elektronische Gesundheitskarte (eGk)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Krankenversichertenkarte mit erweiterten technischen Möglichkeiten. Sie ist seit 2015 der reguläre Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte. Die Karte enthält einen Chip und kann damit als persönlicher Schlüssel des Versicherten zum digitalen Gesundheitsnetz des deutschen Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur, TI) genutzt werden. Ferner ist  die Gesundheitskarte mit einer "europäischen Rückseite" ausgestattet, die die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ermöglicht (vgl. EHIC).

Elektronische Patientenakte (EPA)

Die elektronische Gesundheitskarte soll auch die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte ermöglichen. Mit den verschiedenen Ausbaustufen einer elektronischen Patientenakte (EPA) besteht  in der Zukunft die Möglichkeit, alle behandlungsrelevanten Daten - vom Arzneimittelstatus bis hin zu diagnostischen Bilddaten - über die elektronische Gesundheitskarte gezielt und mit Einverständnis des Versicherten abrufen zu können. Nur wenn der elektronische Arztausweis und die Patientenkarte in das entsprechende Lesegerät gesteckt werden, ist ein Zugriff auf die Daten möglich.

Elektronisches Rezept

Mit dem am 16. August 2019 in Kraft getretenen "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ führt das Bundesgesundheitsministerium das E-Rezept im Gesundheitswesen ein. Danach haben die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen sieben Monate Zeit, die notwendigen Grundlagen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen.

Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Die EHIC ist auf der Rückseite der deutschen Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Evidenz-basierte Medizin (EbM)

(EbM, v. engl. evidence „Beweis, Nachweis, Hinweis“) Informationen aus klinischen Studien, die einen Sachverhalt erhärten oder widerlegen. In der praktischen Anwendung wird dieses Wissen mit der ärztlich-klinischen Erfahrung des Arztes kombiniert. Ziel ist eine patientenzentrierte Wissenschaftlichkeit.

F

Fallpauschalen

Die Leistungen der Krankenhäuser  werden pauschal je nach Krankheit abgerechnet  (nur psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Kliniken und Krankenhäuser rechnen weiterhin Tagessätze ab). Die so genannten Fallpauschalen unterscheiden sich dabei nach Krankheitsarten und durchgeführter Behandlung. Unterschiedliche Schweregrade einer Erkrankung werden berücksichtigt. Für einen Patienten mit einer leichten Erkrankung zahlt die Krankenkasse also weniger als für einen Patienten mit einer schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankung. Muss ein Patient länger behandelt werden als den Kalkulationen zu Grunde gelegt wurde (Überschreitung der oberen Grenzverweildauer), wird für jeden zusätzlichen Tag ein Zuschlag gezahlt. Auf der anderen Seite muss das Krankenhaus bei sehr kurzen Aufenthalten der Patienten mit Abschlägen rechnen.

G

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen festgelegt. Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Außerdem nehmen Patientenvertreter an den Sitzungen teil, sie haben jedoch kein Stimmrecht.<br/><br/>Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Die Richtlinien sind für die beteiligten Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Versicherten und weitere Leistungserbringer verbindlich. Darüber hinaus hat der G-BA weitere Aufgaben bei der Festlegung der Anforderungen an die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV sorgt dafür, dass jeder Versicherte, der krank wird, unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er braucht. In den Krankenkassen der GKV sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Mitglieder der GKV sind entweder pflichtversichert, oder, wenn zum Beispiel ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert. Innerhalb der GKV kann jedes Versicherungsmitglied ohne Rücksicht auf Berufs- oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Der Beitrag für die Krankenversicherung richtet sich nach der Lohnhöhe des Versicherten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen diesen Beitrag prinzipiell jeweils zur Hälfte auf.  Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass sie für diese Leistungen unmittelbar bezahlen müssen.

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten (rd 90 Prozent der Bevölkerung).

H

Heilmittel

Zu Heilmitteln gehören therapeutische Maßnahmen wie zum Beispiel die Physiotherapie (Krankengymnastik, Massagen), Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Heilmittelerbringer werden vorbeugend, lindernd, heilend oder nachsorgend tätig; in der Therapie bedürfen sie grundsätzlich der ärztlichen Verordnung. Auf der Basis einer eigenständigen Befunderhebung und Therapieplanung arbeiten die Therapeuten gemeinsam mit dem Patienten daran, dessen Funktionen und Fähigkeiten für Aktivitäten des täglichen Lebens zu erhalten und zu verbessern, sowie Autonomie und Lebensqualität positiv zu beeinflussen. Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat Anspruch auf Heilmittel. Grundlage für die Erbringung der Heilmittel sind die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog.

Heilmittelrichtlinie

Die Heilmittel-Richtlinie wird zwischen Ärzten und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 und § 138 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) vereinbart. Sie regelt die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln durch die Heilmittelerbringer, wie etwa Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.  Die ärztliche Verordnung basiert auf der Zuordnung einer Diagnose zu einer Indikation und der Auswahl des Heilmittels nach der Bestimmung von Leitsymptomatik und Therapieziel (siehe Heilmittelkatalog).

Hilfsmittel

Nach dem Sozialgesetzbuch SGB V § 33 sind Hilfsmittel Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.Zu den Hilfsmitteln in diesem Sinne gehören beispielsweise Seh-, Hör- und Gehhilfen sowie Körperersatzstücke, orthopädische Anfertigungen etc.Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert und als Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet. Die Abgabe als Leistung der GKV setzt eine Verordnung durch einen Vertragsarzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 30 BMV-Ä) voraus. Eine Zuzahlung ist von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe vom 10 % des Abgabepreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten. Viele Hilfsmittel zur Rehabilitation sind gleichzeitig auch Medizinprodukte.

I

ICD-10

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die ICD-10-GM in der Version 2020 anzuwenden.   www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/

ICF

Im Englischen für International Classification of Functioning, Disability and Health Die englischsprachige Originalausgabe wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht als " International Classification of Functioning, Disability and Health" © WHO 2001. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organisation) dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person. In Deutschland wurde die Gestaltung des Sozialgesetzbuches (SGB), Neuntes Buch (IX), "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen", wesentlich durch die Vorläuferfassungen der ICF beeinflusst. Sie finden ausführliche Informationen zur ICF einschließlich englischer Fassung und Endfassung der deutschsprachigen Übersetzung der ICF  unter Klassifikationen auf www.dimdi.de.

Indikationsschlüssel

Regulatorische Grundlage für den Indikationsschlüssel ist die Heilmittel-Richtlinie. Ein Indikationsschlüssel setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosegruppe und in der Physiotherapie aus Angaben zur Leitsymptomatik zusammen. Er ist bis zu 4 Zeichen lang.

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK GmbH))

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH gegründet. Zielsetzung des Instituts ist die Unterstützung der Selbstverwaltung und deren Gremien bei der nach § 17 b KHG gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und Weiterentwicklung des deutschen DRG-Systems. Die Arbeitsfelder des deutschen DRG-Instituts gliedern sich u.a. in folgende Bereiche: Entwicklung und Pflege der DRG-Klassifikation, Ermittlung der Bewertungsrelationen, Ermittlung der Zu- und Abschläge, Zertifizierung der Grouper.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)

2004 ist die Gründung eines fachlich unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Gesundheitswesen beschlossen worden. Diese Einrichtung, in der fachlich kompetente und von Industrie und anderen Einflussnahmen unabhängige Fachleute arbeiten, trägt zuverlässig wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und stellt sie den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen, aber auch den Bürgern in einer verständlichen Form zur Verfügung. Hier werden medizinische Behandlungen, Operationsverfahren oder auch Arzneimittel auf ihren Nutzen untersucht und auf der Grundlage aktueller medizinischer Erkenntnisse bewertet. Dazu gehört auch, dass Leitlinien sowie Behandlungsprogramme Disease Managementprogramme (DMP) hinsichtlich ihrer Qualität bewertet werden, um den Ärzten und Gesundheitsfachberufen eine verlässliche Orientierung  zu geben. www.iqwig.de/

Integrierte VersorgungKrankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken.

K

Kassenärztliche Vereinigung

Alle Ärzte, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, müssen Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung sein. Diese hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten in ihrer Region ausreichend und zweckmäßig versorgt werden. Von den Krankenkassen auf Länderebene erhalten sie dazu Geld. Das verteilen sie als leistungsbezogenes Honorar an die Ärzte.

KBV-Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Organisation, die auf Bundesebene alle Ärzte vertritt, die in ihren Praxen Kassenpatienten behandeln. Die Hauptaufgaben der KBV lassen sich insbesondere wie folgt zusammenfassen: Interessenvertretung, Sicherstellung, Versorgung.     

Krankengymnastik

Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel-oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

siehe Physiotherapie , Heilmittel 

L

Leistungskatalog - Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) als Rahmenrecht vorgegeben: Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung hat. Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.

Leitlinien

Leitlinien sind systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen, die dem medizinischen Personal und Patienten bei der Entscheidungsfindung über die angemessene Behandlung einer Krankheit unterstützen. Als wichtiges Instrument der evidenzbasierten Medizin geben sie den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der in der Praxis bewährten Verfahren wieder. Der Behandler bekommt verlässliche Entscheidungshilfen an die Hand: Welche Diagnosemethoden haben sich bewährt, welche Arzneimittel haben ihren Nutzen in Langzeitstudien bewiesen, welche Therapien sind nachweislich wirksam?

M

Medizinische Versorgungszentren

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind rechtlich verselbständigte Versorgungseinrichtungen, in denen mehrere  Ärzte unter einem Dach zusammenarbeiten. MVZ können von zugelassenen  Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen gegründet werden. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung werden vom Gesetzgeber kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, zuletzt durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.

O

Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) wird vom DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information www.dimdi.de) gemäß seines gesetzlichen Auftrages herausgegeben. Es handelt sich hierbei um die medizinische Klassifikation von Operationen und Prozeduren. Der OPS ergänzt damit die vorhandenen Klassifikationen, wie z.B. den ICD 10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten), oder die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die Physiotherapie findet sich vor allem im Kapitel 8 „Nichtoperative therapeutische Maßnahmen“.

P

Physiotherapie

Aus der Ausbildungszielbeschreibung des MPhG (§§ 3 u. 8) von 1994 wird deutlich, dass es sich bei dem Begriff "Physiotherapie" um den Oberbegriff handelt, der alle aktiven und passiven Therapieformen umfasst. Unter dem Oberbegriff  Physiotherapie findet sich daher einerseits die Krankengymnastik, die dem Physiotherapeuten vorbehalten ist sowie andererseits die physikalische Therapie, also das Berufsfeld, in dem Physiotherapeuten und Masseure gleichberechtigt nebeneinander tätig werden. Die physikalische Therapie ihrerseits untergliedert sich in die Bereiche Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie. Physiotherapie (engl. physiotherapy; gr. Physiotherapia) umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie (engl. kinesitherapy; therapeutic exercises; gr. kinisiotherapia ) sowie die physikalische Therapie (eng. physical therapy; gr. Physikotherapia). Physiotherapie nutzt als natürliches Heilverfahren die passive - z.B. durch den Therapeuten geführte - und die aktive, selbstständig ausgeführte Bewegung des Menschen, Aufklärung und Coaching sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Heilung, Linderung und Vorbeugung von Erkrankungen. Physiotherapie findet Anwendung in vielfältigen Bereichen von Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliation sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in teilstationären und stationären Einrichtungen. Damit ist die Physiotherapie eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen oder operativen Therapie.    

Private Krankenversicherung (PKV)

Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenkassen nur Personen, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2020 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von  62.550 Euro. Darüber hinaus können auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte Mitglied einer privaten Krankenkasse sein. In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes, des Krankenhauses oder weiterer therapeutischer Leistungserbringer. Der Versicherte erhält eine Rechnung über alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenkasse ab. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.

Prävention

Unter gesundheitlicher Prävention versteht man Vorbeugung, die darauf zielt, Krankheit oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.  Es gibt unterschiedliche Arten der Prävention: Primäre Prävention soll das erstmalige Auftreten einer Krankheit vermeiden. Sekundärprävention zielt darauf ab, Krankheiten möglichst früh zu  entdecken, um rechtzeitige Therapien einleiten zu können. Maßnahmen im Rahmen der Tertiärprävention sollen Folge- und Spätschäden, bereits eingetretener Erkrankungen verzögern, begrenzen oder möglichst verhindern. Prävention kann auf zwei Ebenen ansetzen: Sie kann die Veränderung von Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zum Ziel haben, damit daraus resultierende Gesundheitsgefahren verringert werden. Aber auch das Verhalten der Menschen soll sich so verändern, dass jeder Einzelne selbst etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut. Prävention  ist  seit Jahren ein wichtiges Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten. Der GKV-Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien in der Prävention und Gesundheitsförderung, die für die Leistungsbringung vor Ort verbindlich gelten, fest.

Q

Qualitätsmanagement

Unter Qualitätsmanagement versteht man das systematische Bemühen um eine stetige Qualitätsverbesserung in einem Betrieb oder in einer Institution (KVP = kontinuierlicher Verbesserungsprozess). Nach der Trias von Donabedian unterscheidet man die Strukturqualität (Qualität der Behandlung, hier die organisatorischen, personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen), die Prozessqualität (Qualität der Versorgungsabläufe) und die Ergebnisqualität (Qualität des Behandlungsergebnisses). Anerkannte Qualitätsmanagementsysteme sind z.B. die DIN EN ISO 9001:2000, KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen), oder EFQM (European Foundation for Quality Management). Diese strukturierten Qualitätsmanagementsysteme können mit verschiedenen Verfahren überprüft werden, so z.B. über eine Zertifizierung, die externe Beurteilung einer Selbstbewertung, oder ein Punktesystem. Krankenhäuser und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Arztpraxen sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, ein externes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Qualitätssicherung

Unter dem Begriff Qualitätssicherung versteht man im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV) konkrete Maßnahmen, die eine gute Qualität der medizinischen Versorgung gewährleisten sollen. Dabei geht es vor allem darum, Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer zur Transparenz zu verpflichten. Im Sinne des Patienten geht es dabei nicht nur um die Sicherstellung einer fachlich-qualifizierten und wirtschaftlichen Versorgung, sondern auch um die Überprüfung und Bewertung der erbrachten Behandlungsqualität.

R

Rehabilitation

(v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung")

Medizinische Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Patienten – z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Tumorentfernung etc. - bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Rehabilitation hat aber auch zum Ziel, Beeinträchtigungen und Einschränkungen abzuwenden, die sich als bleibende Folge von chronischen Erkrankungen oder Unfällen einstellen.

S

SGB V

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB V)  sind alle Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengesfasst. Im Fünften Abschnitt sind die Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln geregelt, siehe §§ 124 ff  SGB V.

Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V., zu dem sich die fünf mitgliederstärksten Berufsverbände* der Heilmittelbranche zusammengeschlossen haben, vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt steht der SHV für rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes im Heilmittelbereich und vertritt mehr als 75.000 Mitglieder.                                                                                                                                                                                                                                               *Zusammenschluss des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten, der drei physiotherapeutischen Verbände IFK, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. und VPT sowie der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V.    www.shv-heilmittelverbaende.de/     

Stationäre Behandlung

Eine medizinische Behandlung ist stationär, wenn der Patient über Nacht im Behandlungsbereich bleibt. Versicherte haben einen Anspruch auf stationäre Behandlung im Krankenhaus sowie im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, einschließlich Anschlussheilbehandlungen. Eine vollstationäre Behandlung kommt immer dann in Frage, wenn andere Behandlungsformen, etwa eine ambulante oder teilstationäre Behandlung, nicht ausreichen. Der Leistungsumfang einer stationären Behandlung beinhaltet, je nach Schwere und Art der Krankheit, alle für die medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlichen Leistungen: ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.

T

TelematikTelematik bezeichnet die Nutzung computergestützter Datenverarbeitungsprozesse in der Telekommunikation und den Rückgriff auf Telekommunikation, um den Austausch von Computerdaten und -programmen zu ermöglichen. Im Gesundheitswesen spielt sie eine wichtige Rolle, etwa wenn es um die Übermittlung von Befunddaten geht. Auch die elektronische Gesundheitskarte ist eine telematische Anwendung.
Teletherapie

Die Teletherapie bezeichnet einen therapeutischen Teilbereich im Gesundheitswesen, in dem über moderne Medien angeleitete Therapie via Telefon, Video etc. erfolgt.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das TSVG ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten und soll die Versorgung für Patientinnen und Patienten verbessern. Für die Heilmittelerbringer wurden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wurde von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht so für die Zukunft stärkere Honorasteigerungen. Weiterhin sollen die Therapeuten unabhängig über die Behandlung der Patienten mit einer sogenannten Blankoverordnung entscheiden können.

U

Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jeden Unternehmer und Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden unter Mitwirkung des Spitzenverbandes der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. 

V

Verordnungsgebühr

Der gesetzlich krankenversicherte Patient hat zusätzlich zu einer zehnprozentigen Zuzahlung auf den Bruttorezeptwert der Verordnung eine Verordnungs“blatt“gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu leisten.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12. über der Versicherungspflichtgrenze des gleichen Jahres lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt  eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann nur unter speziellen Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Verweildauer

Der Begriff Verweildauer (oder Aufenthaltsdauer) gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Mit der Einführung der DRG’s  wird die Verweildauer exakt definiert in: Untere Grenzverweildauer: wird der Patient früher entlassen, erfolgt ein Abschlag der Vergütung. Obere Grenzverweildauer: liegt der Patient länger, erfolgt ein Zuschlag zur Vergütung. Mittlere Verweildauer: die durchschnittliche Liegezeit eines Patienten in der jeweiligen Fallgruppe.

W

WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) ist im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) für die öffentliche Gesundheit zuständig. Hauptsitz ist in Genf, sie wurde am 7.04.1948 gegründet und zählt 194 Mitgliedstaaten.  Ziel der WHO ist es, einen Grad an Gesundheit zu erreichen, der es allen Menschen ermöglicht, ein sozial und wirtschaftlich produktives Leben zu führen. Zu diesem Zweck hat die WHO z.B. die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)  weiterentwickelt mit dem Ziel, über nationale Gesundheitsberichte in der Zukunft einen Überblick über die Gesundheit der Weltbevölkerung zu bekommen.

World Physiotherapy (Weltverband)

Seit Juli 2020 hat der Weltverband den früheren Namen  "World Confederation of Physical Therapy" (WCPT) geändert und heißt "World Physiotherapy", die Website lautet www.world.physio
Am 08. September 1951 hat sich der Weltverband in Kopenhagen gegründet. Die Gründungsländer waren Australien, Kanada, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, Schweden, USA und Deutschland. Den Mitgliedsstaaten geht es bis heute um die internationale Anerkennung als eigenständige Berufsgruppe mit hohen Standards in Ausbildung, Berufsausübung und Forschung. Außerdem ist die gegenseitige Unterstützung und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsorganisationen ein wichtiger Teil der Zusammenarbeit. World Physio ist die internationale Stimme für die Physiotherapeuten. Um die regionale Arbeit bestmöglich zu organisieren, gibt es fünf Regionen im Weltverband: die Afrika Region, die Asien westliche Pazifik Region, die Europäische Region (ER-WCPT), die Nordamerika Karibik Region, die Südamerika Region.

Z

Zentrale Prüfstelle Prävention

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGBV. Physiotherapeuten können sich gemäß der Vorgaben aus dem Leitfaden Prävention als Kursanbieter für Präventionsangebote, insbesondere im Handlungsfeld Bewegung, zertifizieren lassen. GKV Versicherte, die an diesen Präventionskursen teilnehmen, können einen Zuschuss, ggf. bis hin zur Kostenübernahme durch deren Krankenkasse erhalten.          

Zuzahlung für Heilmittel

Alle Patienten, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also auch die bislang grundsätzlich befreiten Patienten (u. a. Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe etc), haben ab dem 1. Januar 2004 zu den Kosten der Heilmittel (für alle verordneten Leistungen) eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent zu leisten. Zusätzlich dazu hat der Patient je Verordnung eine Zuzahlung von 10,00 Euro zu leisten (siehe Rezeptgebühr).  Die Rezeptgebühr und die prozentuale Zuzahlung sind kein Zusatzverdienst für die Heilmittelerbringer: Die eingenommenen Zuzahlungen werden in voller Höhe mit dem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verrechnet. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Nach Überschreiten dieser Belastungsgrenze kann sich der Patient von seiner Krankenkasse u.a. von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreien lassen.         

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Das ÄZQ ist das Kompetenzzentrum der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für medizinische Leitlinien und Patienteninformationen. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung: Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet der medizinischen Qualitätsförderung, Initiierung und Weiterentwicklung der evidenzbasierten Medizin, Qualitätsmanagement in der Medizin, Patientensicherheit / Fehler in der Medizin, Beurteilung von Methoden und Instrumenten der Qualitätsförderung und Transparenz in der Medizin.