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07.11.2014

Prävention als Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten: Allgemeines und Tipps

Sind Sie Anbieter von Präventionskursen oder möchten es werden? Wir liefern Ihnen grundlegende Informationen zur Prävention und Möglichkeiten zur Finanzierung von Präventionskursen.

Wenn Sie sich für den Erhalt und die Stärkung von Gesundheit bei gesunden Menschen einsetzen und damit auch eine weitere Einnahmequelle generieren wollen, kann die Prävention ein interessantes Tätigkeitsfeld sein.

Anders als bei Heilmitteln, die grundsätzlich auf Verordnung des Arztes abgegeben werden, gibt es in der Prävention keine vertraglichen Vereinbarungen der Berufsverbände mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Das bedeutet für den einzelnen Physiotherapeuten, dass er sich selbst um die Anerkennung und Bezahlung seiner Angebote kümmern muss.

Zugangswege zu Maßnahmen der Prävention

Grundsätzlich gibt es zwei Zugangswege für die Prävention in Physiotherapiepraxen:

  • Selbstzahler: Die Teilnehmer finanzieren die Kursgebühr aus eigener Tasche.

  • Selbstzahler mit einer (Teil-)Kostenerstattung durch die Krankenkasse (§ 20 SGB V). Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren dem Teilnehmer – auf Antrag - eine (Teil-)Kostenerstattung der Kursgebühr. Dies ist möglich, wenn der Präventionskurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention beziehungsweise die zuständige AOK anerkannt wurde.

Tipps und Hinweise zum Umgang des Onlineportals der Zentralen Prüfstelle

Unsere Empfehlungen und Hinweise sollen Ihnen die Registrierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erleichtern. Dort können Kursanbieter seit dem 1. Januar 2014 ihre Angebote von Präventionskursen zertifizieren lassen. Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist von der "Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V" unter Federführung des Ersatzkassenverbandes und zahlreicher weiteren Krankenkassen gegründet worden.

Ziel der Zentralen Prüfstelle Prävention ist die vereinfachte und kassenübergreifende  Anerkennung von Präventionsangeboten. In den ersten Monaten lief der Betrieb allerdings alles andere als reibungslos. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat dies in einigen Gesprächen mit den Verantwortlichen deutlich gemacht und konkrete Kritikpunkte vorgebracht. Nach mehr als zehn Monaten läuft es nun zwar besser, aber an manchen Stellen noch immer nicht zufriedenstellend.

In diesem Artikel haben wir deshalb einige Hinweise und Tipps für Sie zusammengestellt. Ziel dabei ist es, dass Sie mit möglichst wenig Zeitaufwand Ihre Kurse in die Datenbank der Zentralen Prüfstelle hochladen können.

Wichtige Informationen rund um die ZPP

Grundsätzlich muss sich jeder Anbieter von Präventionskursen zunächst online bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registrieren. Erst danach können die eigenen Kurse im System erfasst werden.

Zur Antragstellung sollte man alle notwendigen Unterlagen und Dokumente digital parat haben, damit die 60-minütige Logout-Frist die eigene Arbeit nicht hinfällig macht.

Die ZPP hat ihre Geschäftsstelle in Essen. Erreichbar sind die Mitarbeiter für Fragen montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr über die Hotline unter der Telefonnummer 0201/ 565 82 90. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die Wartezeiten am Telefon nachmittags kürzer sind als am Vormittag. Bitte beachten Sie die Nummern-Ansage der Hotline und wählen Sie die entsprechende Durchwahl. So gelangen Sie schneller an den richtigen Ansprechpartner für Ihre Frage.

Am einfachsten ist die Anmeldung eines standardisierten Konzeptes, das bundesweit zentral anerkannt ist. Dazu zählen bislang die KddR-Rückenschule und die Beckenbodenschule® der AG GGUP im Deutschen Verband für Physiotherapie. Bei einem standardisierten Kurs müssen keine individuellen Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen mehr eingereicht, sondern "nur noch" die Datenmaske zu Beginn und am Ende ausgefüllt, die Grundqualifikation (PhysiotherapeutIn) und die Zusatzqualifikation/en (Nachweis KddR-Rückenschule, ggf. Refresher) hochgeladen werden. Der Kurs wird dann automatisch anerkannt!

Der Antrag für einen individuellen Kurs ist möglich, gegenüber der standardisierten Konzeptanerkennung aber enorm zeitaufwendig. Wer also beispielsweise einen Kurs Wirbelsäulengymnastik anbieten möchte, sollte sich überlegen, ob es nicht doch einfacher ist, eine KddR-Rückenschule anzubieten.

Bei einem individuellen Kurs sollte der Antragsteller sich vor der Erstellung individueller Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen mit den Download-
Dokumenten auf der Startseite der Zentralen Prüfstelle Prävention unter https://www.zentrale-pruefstellepraevention.de/admin/ vertraut machen. Es empfiehlt sich, die Eintragungen für die Datenmaske in einem Word-Dokument anzulegen. Damit kann man sie speichern und bei möglichem Ausloggen ohne Speichern einfach wieder kopieren und einfügen. Eine Vorlage dafür finden Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND im Mitgliederbereich der Homepage unter "KIZ" > "Kompetenzzentrum Wissenschaft, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung" > "Prävention und Gesundheitsförderung".

Tipps zum Selbstschreiben eines Kurskonzepts

Wenn Sie ein Konzept selbst beschreiben möchten, beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:

  • Nutzen Sie die „Anwenderhilfe Kursanbieter“ (download bei ZPP) für die Stundenbilder. Dort sind die Aspekte, die geprüft werden, bereits tabellarisch aufgeführt.

  • Alle Unterlagen sollten vollständig sein. Dabei muss jedes einzelne Dokument auch in sich vollständig ausgefüllt sein. "Mut zur Lücke" ist hier von Nachteil!

  • Es sollten nirgendwo, weder in den Stundenbildern, noch in den Teilnehmer-Unterlagen die Begriffe "Therapie"  oder "Patient" auftauchen. Denn: Präventionsmaßnahmen richten sich an Gesunde, deshalb geht es um (Kurs)Teilnehmer, Männer, Frauen,…

  • Leider ist die Erstattung durch einzelne Kassen vor Ort aussichtslos. Dies war früher möglich, aber durch die Zentrale Prüfstelle Prävention wird es keine Alleingänge einzelner Krankenkassen mehr geben.

  • Die ZPP ist keine Behörde. Deshalb können Sie nach Ablehnung keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen. Sie können beziehungsweise müssen unter Umständen Unterlagen nachreichen oder eine entsprechende Zertifizierung neu beantragen.


Für Fragen stehe ich Ihnen per E-Mail unter info(at)physio-deutschland.de zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an Ihren Landesverband wenden.

Andrea Heinks


Referatsleiterin Wissenschaft und Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Verband für Physiotherapie