17.04.2014
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Fachkreise
Darf ein Arzt die Inanspruchnahme physiotherapeutische Behandlungen von einer (Vorab)Genehmigung der Krankenkasse abhängig machen?
Einige Therapeuten kennen das Phänomen sicherlich: Es wird eine Verordnung vorgelegt, die einen schriftlichen Hinweis des Arztes enthält, der besagt, dass die Behandlung erst dann erfolgen dürfe, wenn die Krankenkasse die Behandlung genehmigt hätte. Für betroffene Patienten - und damit auch für Physiotherapeuten - stellt sich damit die Frage, ob der Arzt die Inanspruchnahme der Behandlung tatsächlich von einem in der Heilmittelrichtlinie nicht vorgesehenen Genehmigungsverfahren abhängig machen darf. PHYSIO-DEUTSCHLAND vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzung, an die der Arzt die Inanspruchnahme der Behandlung knüpft, eindeutig rechtswidrig sei.
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