29.11.2005
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Bundesverband
Presseinformationen zum Thema Heilmittel sorgen zu Unrecht für Verunsicherung
KBV und Spitenverbände der Krankenkassen haben \"lediglich\" die gesetzlich vorgeschriebene Rahmenvorgabe nach § 84 SGB V vereinbart
Nachdem an diesem Wochenende verschiedene Zeitungen über angebliche Budgetabsenkungen im Heilmittelbereich berichteten, entstand vielerorts Verunsicherung bei Patienten und Therapeuten. Dies geschah jedoch völlig unnötig, da die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen \"lediglich\" die gesetzlich vorgeschriebene Rahmenvorgabe nach § 84 SGB V vereinbart haben:
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine \"Zielvorgabe\" für die Entwicklung der Ausgaben für Heilmittel im Jahre 2006 geeinigt.
Nach § 84 Abs. 7 und 8 SGB V haben die Vertragspartner auf der Bundesebene gemeinsam und einheitlich eine Rahmenvorgabe für die Inhalte der Heilmittelvereinbarungen zu vereinbaren. Auf der Grundlage dieser Rahmenvorgabe werden dann unter Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren Heilmittelvereinbarungen auf der Bundesebene geschlossen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV haben vereinbart, dass die Ausgaben für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) im Jahr 2006 bundesweit 3,25 Mrd. Euro nicht überschreiten sollen.
Im Jahr 2003 betrugen die arztbezogen erfassten Heilmittelausgaben 3,479 Mrd. Euro. Mit den Rahmenvorgaben für die Jahre 2004 (in Höhe von 3,45 Mrd. Euro) und 2005 wurde das Ziel verfolgt, die Ausgaben bis Ende 2005 auf 3,2 Mrd. Euro abzusenken. Dieses Ziel wird jedoch voraussichtlich verfehlt. Die bisher erfassten Heilmittelausgaben für 2005 lassen nach Angaben der
Vertragspartner erkennen, dass die Rahmenvorgabe 2005 von 3,2 Mrd. Euro überschritten werden könnte. Das Verhandlungsergebnis für 2006 entspricht somit einer Erhöhung im Vergleich mit der Rahmenvorgabe des Jahres 2005 (3,2 Mrd. Euro) von ca. 1,56 Prozent.