Skandal - Gesetzgeber genehmigt sich großen Lauschangriff
Berlin - Der Gesetzgebungsprozess zum Zollfahndungsdienstegesetz steht kurz vor dem Abschluss. Dieser Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (akustische Wohnraumüberwachung). Trotz massiver Proteste von Parteien, Rechtsschützern und Verbänden zeichnet sich ab, dass der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch den Gesetzentwurf ohne Korrekturen im Hinblick auf die Unantastbarkeit von elementaren Bürgerrechte verabschieden wird.
"Für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist diese Entwicklung eine grobe Verletzung der Bürgerrechte und zugleich ein alarmierender Angriff auf die demokratische Grundordnung", sagt BFB-Hauptgeschäftsführer RA Arno Metzler heute in Berlin. "Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber Maßnahmen verabschiedet, wie sie ihm in den Kram passen - ohne Skrupel vor verfassungsmäßigen Bedenken im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte und Verschwiegenheitspflichten."
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung aufgefordert, die "präventive Telekommunikationsüberwachung" verfassungskonform zu gestalten. Aber im vorgelegten Gesetzentwurf vermisst der BFB noch immer ein deutliches Bekenntnis zur Unantastbarkeit der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflichten der Freien Berufe gegenüber ihren Mandanten und Patienten.
"Besonders empörend ist, dass der Gesetzgeber nichts dabei findet, Gespräche zwischen Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern und ihren Mandanten belauschen zu dürfen, dagegen die Intimsphäre von seinen Parlamentsabgeordneten jedoch als absolut schützenswert einstuft - obgleich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt hat, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Abgeordnete gerade nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört," so Metzler.
Hier drängt einem sich der Eindruck auf, dass die Beschneidung der Bürgerrechte System hat", sagt Metzler abschließend.