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03.09.2013 – Bundesverband

Verhandlungserfolg: erste Krankenkasse setzt Ost-West-Angleich um

Rückwirkend zum 1. September 2013 tritt im Bundesland Brandenburg die dritte Stufe einer dreistufigen Gebührenvereinbarung mit der IKK Berlin Brandenburg in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Stufe können zugelassene Physiotherapiepraxen in Brandenburg – bei der Behandlung von Versicherten einer Innungskrankenkasse – erstmals ein Honorar in Höhe der durchschnittlichen Vergütung in den alten Bundesländern abrechnen. So kann beispielsweise für die umsatzstärkste Position in der Physiotherapie, die Position "Allgemeine Krankengymnastik" ab dem 01. September 2013 ein Preis in Höhe von 15 Euro pro Behandlung abgerechnet werden. "Der von uns geforderte Ost-West-Angleich wird damit in Brandenburg (teilweise) wahr", betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK). Nähere Informationen erhalten Mitglieder über den Landesverband Berlin-Brandenburg: info(at)bb.physio-deutschland.de.