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20.03.2020

Ausgangsbeschränkungen und Notfallbehandlung in der Physiotherapie: Wir klären auf! 

Heute hat Bayern als erstes Bundesland weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19 Erkrankungen verkündet.

Den Erlass der Staatskanzlei finden Sie hier. Wir gehen davon aus, dass weitere Bundesländer diesem Vorbild in den nächsten Stunden und Tagen folgen werden. Lesen Sie hier, was diese Regelungen für Physiotherapiepraxen bedeuten:  

Können die Patienten weiterhin zur Physiotherapie kommen? 
Ja, denn jeder Arzt, der aktuell eine Verordnung über Physiotherapie ausstellt, wird in der momentanen Situation neben der Frage, ob ein Behandlung medizinisch notwendig ist, auch abwägen, ob eine Behandlung mit Blick auf mögliche Infektionsrisiken dringend erforderlich oder doch aufschiebbar ist. Hinweis für ältere Verordnungen: Hier muss jeder Behandler im Einzelfall entscheiden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist.

Bleiben die Physiotherapie-Praxen weiterhin geöffnet? 
Ja, nach Aussage der Bundesregierung sollen alle medizinischen Einrichtungen weiterhin geöffnet bleiben. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass der Bedarf an Therapieangeboten im ambulanten Bereich  bei einem Anstieg der Covid-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen zunimmt, da andere Patientengruppen (z.B. Unfallpatienten) nicht mehr stationär versorgt werden können.

Wäre eine flächendeckende Praxisschließung mit Blick auf die Existenzsicherung nicht die beste Lösung? 
Nein, wird die Praxis vom Gesundheitsamt oder einer anderen Behörde als reine Schutzmaßnahme geschlossen (§28 Infektionsschutzgesetz), gelten für die Praxisinhaber keinerlei Ersatzansprüche. Damit würde den Praxen ein ähnliches Schicksal wie den Gastronomen und den Fitness-Studio-Betreiber drohen! Nur eine Schließung aufgrund eines Infektionsfalles in der Praxis im Sinne des § 31 (Ifsg) sichert Praxisinhabern entsprechende Entschädigungen.

Dennoch gilt: Um unserer wichtigen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in Deutschland nachzukommen, benötigen unsere Physiotherapiepraxen eine entsprechende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Mund-Nasen-Schutz. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat deshalb die Landesregierungen aufgefordert, unverzüglich eine Verteilung dieser Artikel an die Praxen vorzunehmen! Außerdem ist die Politik gefragt, schnellstmöglich einen Rettungsschirm über unseren um die Existenz kämpfenden Praxen aufzuspannen.