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Private Krankenversicherung (PKV)

Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenkassen nur Personen, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2020 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von  62.550 Euro. Darüber hinaus können auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte Mitglied einer privaten Krankenkasse sein. In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes, des Krankenhauses oder weiterer therapeutischer Leistungserbringer. Der Versicherte erhält eine Rechnung über alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenkasse ab. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.