Glossar
Physiotherapie
G
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen festgelegt. Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Außerdem nehmen Patientenvertreter an den Sitzungen teil, sie haben jedoch kein Stimmrecht.<br/><br/>Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Die Richtlinien sind für die beteiligten Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Versicherten und weitere Leistungserbringer verbindlich. Darüber hinaus hat der G-BA weitere Aufgaben bei der Festlegung der Anforderungen an die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV sorgt dafür, dass jeder Versicherte, der krank wird, unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er braucht. In den Krankenkassen der GKV sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Mitglieder der GKV sind entweder pflichtversichert, oder, wenn zum Beispiel ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert. Innerhalb der GKV kann jedes Versicherungsmitglied ohne Rücksicht auf Berufs- oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Der Beitrag für die Krankenversicherung richtet sich nach der Lohnhöhe des Versicherten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen diesen Beitrag prinzipiell jeweils zur Hälfte auf. Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass sie für diese Leistungen unmittelbar bezahlen müssen.
GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten (rd 90 Prozent der Bevölkerung).