Mitglied werden

S

SGB V

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB V)  sind alle Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengesfasst. Im Fünften Abschnitt sind die Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln geregelt, siehe §§ 124 ff  SGB V.

Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V., zu dem sich die fünf mitgliederstärksten Berufsverbände* der Heilmittelbranche zusammengeschlossen haben, vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt steht der SHV für rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes im Heilmittelbereich und vertritt mehr als 75.000 Mitglieder.                                                                                                                                                                                                                                               *Zusammenschluss des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten, der drei physiotherapeutischen Verbände IFK, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. und VPT sowie der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V.    www.shv-heilmittelverbaende.de/     

Stationäre Behandlung

Eine medizinische Behandlung ist stationär, wenn der Patient über Nacht im Behandlungsbereich bleibt. Versicherte haben einen Anspruch auf stationäre Behandlung im Krankenhaus sowie im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, einschließlich Anschlussheilbehandlungen. Eine vollstationäre Behandlung kommt immer dann in Frage, wenn andere Behandlungsformen, etwa eine ambulante oder teilstationäre Behandlung, nicht ausreichen. Der Leistungsumfang einer stationären Behandlung beinhaltet, je nach Schwere und Art der Krankheit, alle für die medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlichen Leistungen: ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.