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25.07.2012

GEZ 2013

Aus Rundfunkgebühr wird Rundfunkbeitrag – die Änderungen im Überblick!

Ab 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag. Die Höhe für Unternehmen und Institutionen ist dann abhängig von der Zahl der Betriebstätten, der Beschäftigen und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Der neue Rundfunkbeitrag unterscheidet nicht mehr zwischen Radio, Fernseher oder Computer, sondern beinhaltet alle Verbreitungswege und Angebote. Das vereinfacht die Berechnung deutlich. So zahlt ein Praxisinhaber, der bis zu acht Angestellte hat, beispielsweise zukünftig nur noch 5,99 Euro im Monat. Das ist gerade mal ein Drittel der bisherigen Gebühr.

Zu den Mitarbeitern zählen alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Inhaberin oder Inhaber der Praxis, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Änderungen der Beschäftigtenzahlen müssen ab 2013 nur einmal jährlich zum 31. März gemeldet werden.

Die 5,99 Euro beinhalten außerdem ein Fahrzeug. Jedes weitere betrieblich genutzte Fahrzeug kostet zusätzlich 5,99 Euro pro Monat. Verändert sich die Zahl der betrieblich genutzten Fahrzeuge, so ist dies im Gegensatz zur Mitarbeiterzahl sofort bei Inbetriebnahme zu melden.

Weitere Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag gibt es auf der Internetseite der GEZ unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Interessierte auch einen Beitragsrechner, mit dem sich der neue Beitrag schnell und einfach ermitteln lässt.

Hier finden Sie einen Info-Flyer mit allen Details.