Vorsicht bei Osteopathie-Abrechnung in der GKV
Strafanzeige gegen Physiotherapeutin und Patienten
In Bremen ist Strafanzeige gegen eine Physiotherapeutin, die anstelle der verordneten Physiotherapie osteopathische Leistungen durchführte, und ihre Patienten gestellt worden. Vergütet wurde mit einem vom Arzt ausgestellten Rezept für Krankengymnastik, das im Verhältnis 2:1 von krankengymnastischer in osteopathische Behandlung „umgerechnet“ wurde. Der Schaden beträgt rund 190 000 Euro. „An diesem Fall wird gut sichtbar, dass sich auch die Versicherten strafbar machen, wenn sie sich auf solch einen Handel einlassen. Strafanzeige wurde nicht nur gegen die Physiotherapeutin, sondern auch gegen die Patienten gestellt", berichtete Wilfried Mankus, Sprecher der Bremer Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation (Quelle: VOD-Nachrichten vom 30.12.2010)
Der ZVK setzt sich wie der VOD durch umfassende Aufklärung dafür ein, dass korrekt abgerechnet wird. Falsche Abrechnungen wie hier beschädigen das Ansehen des Berufsstandes und das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient.
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