08.11.2005
–
Bundesverband
12 Krankenkassen erstatten nunmehr homöopathische Leistungen
Im Rahmen der Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) können Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Arzneitherapie anwenden und abrechnen.
Ab dem 1. November erstatten sieben weitere Gesetzliche Krankenkassen die ärztlichen Leistungen der Homöopathie: BKK Braun Melsungen, BKK Dr. Oetker, BKK Ernst & Young; BKK Gruner & Jahr, BKK Henschel Plus, BKK KPMG und die BKK PricewaterhouseCoopers. Damit steigt die Zahl der Gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten für eine homöopathische Behandlung im Rahmen der Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) übernehmen, auf 12 Kassen an, berichtet der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Dieser führt mit weiteren 20 Kassen zur Zeit Gespräche, darunter auch große Ersatzkassen. In den vergangenen Monaten haben bereits die Deutsche BKK, mhplus BKK, Energie BKK, Autoclub BKK und die IKK Sachsen einen IV-Vertrag mit dem DZVhÄ und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) abgeschlossen. In einigen Regionen gibt es spezielle Verträge zwischen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Mitglieder dieser Krankenkassen erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten – sie verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie - folgende ärztliche Leistungen: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung. Homöopathische Arzneimittel müssen in der Regel vom Patienten selbst bezahlt werden, bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr werden die verordneten Arzneimittel erstattet.
Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung, es fehlen dem Vertragsarzt zur Zeit aber noch jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für seine zeitintensiven Gesprächsleistungen. \"Die Verträge der Integrierten Versorgung schaffen hier Abhilfe, so dass es Homöopathie praktizierenden Vertragsärzten möglich ist, auf einer fairen Basis diese ärztliche Arzneitherapie anzuwenden und abzurechnen\", erklärt der DZVhÄ.