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09.06.2016

DAK lässt Unterbrechungsfristen prüfen - Beschwerde zeigt Wirkung!

Wie wir gestern berichtet haben, hat die DAK einseitig und unangekündigt (!) die Zeiträume möglicher Behandlungsunterbrechungen auf 28 Tage befristet.

Nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt und entsprechender Dokumentation des Gesprächs auf der Rückseite der Verordnung, sind zwar nach Auffassung der DAK bei den Unterbrechungskürzeln "T" und "K" auch längere Unterbrechungen als 28 Tage möglich. Da die Absetzungen unangekündigt erfolgten, konnte sich keine Praxis darauf mehr einstellen. Insofern kam es in den letzten Tagen und Wochen auch zu einzelnen Absetzungen durch die Überschreitung der 28 Tagesfrist. Die Meldung von gestern finden Interessierte hier.

IFK, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND haben sich daraufhin in einem gemeinsamen Schreiben gegenüber der DAK über deren Vorgehensweise in dieser Sache klar und deutlich beschwert. Das Schreiben scheint erste Wirkung zu zeigen. Die DAK hat heute früh schriftlich geantwortet und Stellung bezogen:
 
Wie nicht anders zu erwarten war, verteidigt die DAK ihre Vorgehensweise. Da man aber im Hause der DAK anscheinend erkannt hat, dass diese Vorgehensweise nicht den unter Vertragspartnern sonst üblichen Umgang miteinander entspricht, hat man seinen Dienstleister, die Syntela GmbH, angewiesen, die Prüfung der Überschreitung der 28-Tagesfrist für den Leistungszeitraum bis zum 31. Juli 2016 auszusetzen und bereits vorgenommene Absetzungen zurückzunehmen, wenn sich die Praxis unter Hinweis auf die verspätete Information meldet.

Ein erster – wichtiger – Teilerfolg ist damit erzielt: Alle betroffenen Praxen bekommen bereits abgesetzte Abrechnungen erstattet. "Es bleibt nun zu hoffen, dass die DAK ihre Auffassung, einseitig Spielregeln ändern zu können, noch einmal überdenkt und zurück an den Verhandlungstisch kommt, um gemeinsam über sachgerechte Lösungen zu verhandeln", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Wir werden weiter berichten.