28.09.2006
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Bundesverband
Rückwirkende Gebührenerhöhung
Gremien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften stimmen rückwirkender Gebührenerhöhung zum 01.09.2006 zu.
Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK, zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand, nähere Informationen dazu gibt es unter www.unfallkassen.de ) hat uns soeben darüber informiert, dass seine Gremien erst am 10. Oktober über eine Gebührenerhöhung entscheiden können.
Für die Abrechnung haben Sie nun folgende Möglichkeiten: Alle Abrechnungen von Verordnungen für Versicherte der Berufsgenossenschaften, die im BUK organisiert sind (eine Übersicht finden Sie unter www.unfallkassen.de/webcom/show_kontakt-1.php/_c-538/i.html) sind entweder bis zum 10. Oktober
1) zu den alten Preisen abzurechnen
oder
2) bis zur Zustimmung der BUK zurückzuhalten, um dann rückwirkend - zu den höheren Preisen - abzurechnen.
Das aktuelle Leistungs- und Gebührenverzeichnis der Berufsgenossenschaft finden Sie hier.
Thorsten Vogtländer
Referat SGB V des ZVK