Abrechnungen bei den Ersatzkassen
„KGN/KGK“
Nach wie vor scheinen vereinzelte Vertragsärzte anstelle der offiziellen Bezeichnungen „KG-ZNS“ bzw. „KG-ZNS-Kinder“ die Bezeichnungen „KGN“ bzw. „KGK“ zu verwenden.
Der Grund dafür liegt darin, dass insbesondere in dem unter den Ärzten weit verbreiteten Heilmittelkatalog des Verlages Intellimed nicht die offiziellen Bezeichnungen entsprechend der Heilmittelrichtlinie, sondern die Bezeichnungen „KGN“ bzw. „KGK“ verwendet werden.
Bislang wurde diese Verordnungspraxis von den Ersatzkassen akzeptiert. Mit obigem Schreiben informiert uns der VdAK nun jedoch darüber, dass entsprechende Verordnungen zukünftig nicht mehr akzeptiert werden.
Verordnungen mit dem Hinweis auf „KGN“ werden zukünftig ausschließlich in Höhe der krankengymnastischen Einzelbehandlung (Position 20501) vergütet. Auch wenn die Forderung der Ersatzkassen sachlogisch nicht verständlich ist (weil keine Verwechslungsgefahr besteht), ist sie rechtlich nur schwer angreifbar.
KG (Atemtherapie)
Weiter informiert uns der VdAK darüber, dass bei den Diagnosegruppen AT 1 und AT 2 und der ärztlichen Verordnung über KG (Atemtherapie) – entspricht der Position 20501 - immer häufiger die Position KG (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen – entspricht der Position 20702 – abgegeben und abgerechnet wird.
Dass in den Leistungsbeschreiben beider Positionen der Begriff „Atemtherapie“ verwendet wird, scheint dazu zu führen, dass irrtümlich anstelle der Position KG (Atemtherapie) – Position 20501, mit einer Behandlungszeit von durchschnittlichen 20 Minuten – die Position KG 20702, mit einer Behandlungszeit von 60 Minuten abgeben und abgerechnet wird. Dass dies - insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die Position 20702 unter den Diagnosegruppen AT1 und AT 2 im Regelfall nicht verordnungsfähig ist - nicht zulässig ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund haben die Ersatzkassen angekündigt, entsprechende Verordnungen zukünftig abzusetzen.
Bitte beachten Sie diese Hinweise bei der Abgabe und Abrechnung von Leistungen!