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07.03.2008 – Bundesverband

Ärzte sollen künftig für Qualität ein höheres Honorar bekommen

Gesetzgeber korrigiert WSG-Bestimmung zum regionalen Einheits-Punktwert

BERLIN (HL).Vertragsärzte bekommen in Zukunft nachgewiesene Ergebnis- und Strukturqualität in besonderer Weise vergütet. Die Voraussetzung dafür wird gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren für die Pflegereform geschaffen.

Nach dem WSG und den dort geltenden Vergütungsregeln für die Ärzte wäre das nicht möglich. Denn danach sind ab 2009 regional für alle Kassen und für alle Ärzte einheitliche feste Punktwerte vorgesehen, die die Grundlage des regionalen Euro-EBM bilden. Davon abweichende Vergütungen für besondere Qualität wären so nicht möglich.

Genau das streben aber Ärzte an, beispielsweise Lungenfachärzte, die ein diagnoseabhängiges und ergebnisorientiertes Entgeltsystem entwickelt haben, das die KBV in Zukunft verhandeln will. Auch der Vertrag der KV Bayerns mit der IKK-Direkt mit festen Punktwerten von sechs Cent für definierte qualitätsgesicherte Leistungen bekäme so eine sichere Rechtsgrundlage.

Eine entsprechende Änderung von Paragraf 136 SGB V wurde bereits im Gesundheitsausschuss im Zuge der Beratungen zur Pflegereform beschlossen. Diese Änderung schaffe über differenzierte Punktwerte Spielraum für Vertragsinnovationen, sagte Franz Knieps vom Bundesgesundheitsministerium bei einer Konferenz der Gesellschaft für Kassenarztrecht in Berlin.

Dort diskutierten gestern 250 Experten den Weg zum Euro-EBM 2009. Der Tenor dieser Konferenz: Nie war die Chance der Ärzte größer, die Phase der Budgetierung zu beenden - aber bis Dezember dieses Jahres ist keine seriöse Aussage über das Honorarplus oder -minus für den einzelnen Arzt möglich.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 07.03.2008