Ärzte verhandeln über Vergütung für E-Card-Einsatz
Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärztevertretern über die Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) laufen auf Hochtouren. In der Testregion Flensburg wird bei den gerade laufenden Kartentests mit konkreten Euro-Beträgen pro Geschäftsvorfall gerechnet.
Das offizielle Vergütungsmodell für die E-Card-Tests sieht so aus, dass die Ärzte von deren Betreibergesellschaft gematik 3000 Euro für die Hardware und weitere 3200 Euro für ein Jahr Teilnahme an der Testphase erhalten.
"Das war uns zu pauschal", sagt Dr. Eckehard Meissner, einer der beiden ärztlichen Sprecher der Testregion Flensburg. Die 3200 Euro Teilnahmepauschale werden in Flensburg deswegen auf einzelne elektronische Rezepte (E-Rezepte) und Notfalldatensätze umgerechnet.
Das geht so: Die Testärzte erhalten zunächst pauschal 1000 Euro für Installation und Schulung. Dann gibt es für das eine Jahr Testphase pro Quartal 550 Euro. Die einzelnen Ärzte achten nun darauf, wie viele E-Rezepte und Notfalldatensätze sie erstellen. "Der zusätzliche Zeitbedarf für die Erstellung eines Notfalldatensatzes liegt bei etwa zwanzig Minuten, für dessen Ergänzung bei etwa fünf Minuten und für ein elektronisches Rezept bei etwa einer Minute", so Meissner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Daraus errechnen sich extrabudgetäre Vergütungen von 25 Euro für einen Notfalldatensatz, 6,25 Euro für eine Aktualisierung der Notfalldaten und 1,25 Euro pro Rezeptposition eines elektronischen Rezepts. Zugrunde gelegt wurde ein Stundenlohn von 75 Euro. "Das ist der Betrag, den die gematik anderen externen Mitarbeitern zahlt", so Meissner.
Wenn jetzt ein Testarzt die vorab pro Quartal bezahlten 550 Euro "aufgebraucht" hat, dann steht es ihm frei, die E-Card weiter zu nutzen oder es bleiben zu lassen. "Damit ist sicher gestellt, dass unsere Zusatzarbeit adäquat vergütet wird", betonte Meissner. Je nach Praxis werde dieser Zeitpunkt unterschiedlich schnell erreicht. Eine Hausarztpraxis, die viel rezeptiert, könne durchaus innerhalb von vier Wochen die Grenze von 550 Euro erreichen, schätzt er.
Meissner legt Wert darauf, dass es bei diesen Rechnungen nicht um Erbsenzählerei gehe: "Ich bin vom Nutzen der Telematik grundsätzlich überzeugt, aber die Stimmung gegenüber E-Card und E-Rezept in der Ärzteschaft ist miserabel. Wenn das nicht vernünftig bezahlt wird, werden die Ärzte das nicht machen, in Flensburg nicht, und anderswo auch nicht", so Meissner.
E-Card und Mehrwertsteuer
Für Ärzte, die mehr als 17 500 Euro im Jahr an mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen einnehmen, fallen die Einnahmen aus der Testphase der E-Card unter die Mehrwertsteuerpflicht. "Das Finanzamt Flensburg sieht das so, weil es um Geld geht, das von einer GmbH bezahlt wird", so der ärztliche Sprecher der Testregion, Dr. Eckehard Meissner. Betroffen sind Ärzte, die mehrwertsteuerpflichtige Zusatzeinnahmen neben ihrem Praxisgeschäft haben - etwa aus Gutachten.
Quelle: Ärzte Zeitung 12-12.07 (gvg)