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Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weitet ihre Aktivitäten in der Prävention und Gesundheitsförderung kontinuierlich aus, so die zentrale Aussagen der Krankenkassen und des MDS bei der Präsentation des bundesweiten Präventionsberichts 2003 am 20. April in Berlin. Das zeige die Dokumentation von Leistungen in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Zeitpunkt war opportun. Während das Präventionsgesetz immer mehr unter Beschuss gerät und am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, zeigten die Daten deutlich, so die Spitzenverbände, dass wesentliche Teile des geplanten Präventionsgesetzes in die falsche Richtung gehen. Mehr noch: \"Die finanziellen Regelungen des Gesetzentwurfes bergen die Gefahr, dass gute und schon laufende Präventionsmaßnahmen möglicherweise aufgegeben werden müssen.“ Im Vergleich zur ersten Dokumentation für das Jahr 2001 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Projekte zur Betrieblichen Gesundheitsförderung nahezu verdoppelt, die Projekte in nichtbetrieblichen Lebenswelten (\"Settingansatz“) sogar mehr als vervierfacht. Mit beinahe 3.000 Projekten zu diesen beiden Ansätzen erreichten die Krankenkassen mindestens 1,1 Millionen Menschen. Auch die Zahl der Versicherten, die primärpräventive Kurs- und Seminarangebote (\"Individueller Ansatz“) in Anspruch genommen haben, ist gegenüber der Ersterhebung um gut die Hälfte von rund 352.000 auf rund 542.000 Kursbesucher angestiegen. Dementsprechend stiegen die Gesamtausgaben der GKV für Primärprävention und BGF stiegen im Jahr 2003 auf 113,5 Millionen Euro an. Im Jahr davor lagen die Ausgaben bei 88,2 Millionen Euro. Das Gesetz würde, so die Spitzenverbände, \"das Rad zurückdrehen“ und - wie immer wieder betont - Verschiebebahnhöfe produzieren und zusätzliche Bürokratie schaffen. Das Gesetz sei zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Die Spitzenverbände fordern daher u.a. die finanzielle Einbeziehung von Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit) und Privater Kranken- und Pflegeversicherung, Begrenzung der beitragsfinanzierten gesundheitlichen Aufklärung auf die an den Präventionszielen orientierten primärpräventiven Projekte der sozialen Präventionsträger, Beibehaltung der mit Bundesministerin Ulla Schmidt vereinbarten Höhe der Mittel für die Stiftung und Lebenswelt-bezogene Projekte in Höhe von 50 Mio. Euro anstelle von 150 Mio. Euro sowie Inkrafttreten des finanzwirksamen Teils des Präventionsgesetzes nicht vor dem 1. Januar 2006. Ungeachtet der Kritik betonte Ulla Schmidt gestern weitere Handlungsfelder in der Politik, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wie \"Ernährung und Bewegung“, \"Risiken erkennen - Sucht verhindern\", \"Gesundes Leben, gesundes Wohnen\" sowie \"Information und Aufklärung\". Gestern stimmte der Gesundheitsausschuss gegen die Stimmen der Opposition für das Gesetz, morgen kommt es zur Abstimmung in den Bundestag. Möglicherweise landet das Gesetz im Vermittlungsausschuss. Was am Ende der Auseinandersetzung zwischen Bundesrat und Bundestag herauskommt, wird ein \"gerupftes“ Gesetz sein, ein minimaler Kompromiss. Der Prävention wird dies nicht unbedingt zugute kommen.