Mitglied werden
18.12.2007 – Bundesverband

\"Charta der Grundrechte der Europäischen Union“

Jede Person hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung.

Die am 13. Dezember 2007in Straßburg feierlich proklamierte "Charta der Grundrechte"„ umfasst 54 Artikel. Sie entsprechen weitgehend dem am 7. Dezember 2000 in Nizza angenommenen Text. Dieser war von einem Konvent aus Vertretern des Europäischen Parlaments, der einzelstaatlichen Parlamente und Regierungen sowie der Europäischen Kommission unter Vorsitz des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet worden. Später wurde der Text in den Verfassungsvertrag aufgenommen, den die Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande bei Referenden im Jahr 2005 ablehnten.

Mit Artikel 35 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ ist das Recht auf angemessenen Zugang zur Gesundheitsversorgung verankert. Jede Person hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Neben Krankheit muss entsprechender Schutz auch bei Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Pflegebedürftigkeit, so steht es in der Charta.