11.06.2013
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Bundesverband
Erleichterungen für Heilmittelbereich im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 7. Juni 2013 das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.
Zwei Artikel betreffen unmittelbar die Physiotherapeuten:
1. In Zukunft entfällt die Vorlagepflicht für unsere Vergütungsvereinbarungen gegenüber den Aufsichtsbehörden. Mit dieser Neuerung stehen unsere Verhandlungsergebnisse nicht mehr unter dem Vorbehalt, dass sie dort nicht beanstandet werden. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Autonomie. Was uns allerdings weiter belastet ist der Grundsatz der Grundlohnsummen-bindung aller Gebührenerhöhungen, der allerdings bereits in der Vergangenheit nicht in Beton gegossen war.
2. Der GemeinsameBundesauschuss erhält das Recht, zukünftig auch seinerseits Studien zur Erprobung von neuen Heilmitteln zu finanzieren. Damit wird die Blockadehaltung des GKV-Spitzenverbandes gegenüber allen Neuerungen konterkariert.
Mit beiden Beschlüssen greift der Gesetzgeber Anregungen auf, auf die der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) die Politik wiederholt aufmerksam gemacht hat.
"Beide Entscheidungen des Gesetzgebers erleichtern unsere berufspolitische Arbeit sehr!", unterstreicht Heinz Christian Esser, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK), die Tragweite der Gesetzesänderung. "Wir können jetzt mit den Krankenkassen viel freier über Gebührenanpassungen verhandeln, und das ohne Furcht vor dem großen Bruder", so Esser.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und kann also nicht aus wahltaktischen Gründen konterkariert werden; damit ist der Beschluss des Bundestages im Ergebnis abschließend, während das Präventionsgesetz an der Hürde Bundesrat gescheitert ist.