01.06.2005
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Bundesverband
Landesbeauftragte für schnelle Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes
Die Verabschiedung aus kurzfristigen und wahltaktischen Gründen verhindern zu wollen, nutzt niemandem - außer den Geheimniskrämern in Behörden und Verbänden
In Deutschland wird es bald möglich sein, dass Bürger Einsicht in Akten der öffentlichen Verwaltungen erhalten. Voraussichtlich noch in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche soll das Gesetz zur Informationsfreiheit im Bundestag verabschiedet werden, so der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD). Nachdem schon vor rund zwei Wochen die 2. und 3. Lesung des Gesetzes wegen eines Einspruchs der Krankenkassen verschoben wurde, scheinen nun die letzten Bedenken ausgeräumt zu sein.
Die Informationsbeauftragten der Länder stellten Ende letzter Woche in einer Entschließung klar, dass Patientendaten auch weiterhin geschützt sind. Die Krankenkassen begrüßten das Einlenken der Regierung. „Durch die darin vorgesehenen Regelungen wird verhindert, dass zum Beispiel die Pharmaindustrie oder die privaten Krankenversicherungen die gesetzlichen Krankenkassen ausforschen“, erklärte der Sprecher des Bundesvorstandes der Betriebskrankenkassen, Florian Lanz.
Diese Befürchtung sei ein \"Missverständnis\", sagte Manfred Redelfs vom \"Netzwerk Recherche\" bereits vor Wochen, das die Initiative zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes u.a. mit dem Deutschen Journalistenverband (DJV) mitträgt. Personenbezogene Daten blieben ebenso wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch das Informationsfreiheitsgesetzes geschützt. Diese im Gesetz festgelegten weitreichenden Ausnahme- und Schutzklauseln gälten \"natürlich auch für die Krankenkassen\", so Redelfs: \"Manche Akteure haben offenbar Schwierigkeiten mit der Gesetzessprache.\" Insgesamt war zu beobachten, dass der ungehinderte Zugang zu allen verfügbaren Informationen den Krankenkassen ein großes Unbehagen bereitete.Durch das Gesetz wäre es zukünftig möglich, dass Bürger auf Nachfrage grundsätzlich alle Daten einsehen können, die in öffentlichen Verwaltungen über sie hinterlegt sind. Abgesehen von einigen Bundesländern ist deutschen Bürgern dies bislang verwehrt: Hier herrscht das Amtsgeheimnis.
Die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Länder haben eine schnelle Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes gefordert. \"Die Verabschiedung aus kurzfristigen und wahltaktischen Gründen verhindern zu wollen, nutzt niemandem - außer den Geheimniskrämern in Behörden und Verbänden\", sagte der Berliner Beauftragte Hansjürgen Garstka am Freitag in Berlin. Der Informationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Alexander Dix, betonte die Wichtigkeit des Vorhabens: \"Ohne eine gesetzliche Regelung, die dem Bürger den Zugang zu amtlichen Unterlagen eröffnet, bleibt Deutschland mit seinem überkommenen Amtsgeheimnis sonst europäisches und internationales Schlusslicht in Sachen Transparenz.\"
Das Informationsfreiheitsgesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dennoch könnten die CDU-geführten Länder das Gesetz mit einem Einspruch anhalten, wenn die Länder, in denen auch die FDP in der Regierung ist, mitmachen. Die FDP ihrerseits hatte jedoch jüngst sogar weitergehende Offenlegungspflichten im Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sie die Blockadepolitik der Unionsländer unterstützt. Würde die FDP in den Ländern jedoch keine einheitliche Linie finden, wäre dies auf absehbare Zeit das Aus für die bundesweite Informationsfreiheit in Deutschland.