Neue Testverordnung bringt niedrigere Erstattung

Regelungen für Bürgertests werden angepasst
Wie bereits ausführlich in den Medien zu erfahren ist, sieht die neue Testverordnung der Bundesregierung massive Veränderungen bei den Bürgertests vor. Diese sollen in vielen Fällen nicht mehr für alle kostenfrei sein. Ausnahmen regelt die neue Testverordnung. Laut dieser ist es aber auch weiterhin erforderlich, das präventive Testen mit Blick auf besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen unter anderem für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die dort tätigen Personen sowie für Besucherinnen und Besucher weiterhin beizubehalten.
Gefährdungsbeurteilung entscheidet über Tests in Praxen
Die aktuellen Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) sieht keine Testpflicht in Physiotherapiepraxen mehr vor. Allerdings sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich dem Infektionsgeschehen anzupassen und gegebenenfalls den Beschäftigten selbst ein Testangebot zu unterbreiten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch weiterhin die Kosten gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung im jeweiligen Bundesland in Rechnung stellen. Aktuell gilt hier ein Erstattungsbetrag von 3,50 Euro pro durchgeführten Test. Dieser Betrag soll mit der neuen Testverordnung ab dem 01. Juli 2022 auf 2,50 Euro pro durchgeführten Test sinken.
Bitte beachten Sie gegebenenfalls weiter die regionalen Regelungen in Ihrem Bundesland und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND – die Kontaktdaten finden Sie hier.
Sobald die neue Testverordnung in ihrer Endfassung vorliegt, werden wir diese auf unserer Corona-Sonderseite auf dieser Homepage veröffentlichen.