29.12.2016
–
Bundesverband
Neuerungen ab 01. Januar 2017 im Überblick
Direkt zum Jahresbeginn gibt es einige Neuerungen auch für uns Physiotherapeuten. Lesen Sie hier alles Wichtige mit Hintergrundinformationen im Überblick.

Ab 01. Januar 2017 gelten folgende Neuerungen:
- Gebührenvereinbarung mit den Ersatzkassen (vdek)
- neue Diagnoselisten und regionale Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Prävention: Empfehlung ab Januar 2017 auch durch den Arzt möglich
- neuer Verordnungsvordruck (Übergangfrist bis zum 30. Juni 2017)
- neue Arztsoftware (Übergangsfrist bis längstens 31. März 2017)