Richtgrößen in Niedersachsen
Vor einigen Tagen haben wir hier über die positive Entwicklung in SH berichtet. Für Niedersachsen liegen noch keine validen Vorgaben vor. Ob dies noch geändert wird, lässt sich zur Zeit nicht einschätzen.
Bereits Ende 2007 hat die KV Niedersachsen die Ärzte aber über wesentliche Änderungen bei den Richtgrößen informiert. Hier bei sind mehrere Punkte von entscheidender Bedeutung.
Durch die klaren gesetzlichen Vorgaben des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollen nur noch 5% aller Ärzte in Niedersachsen überhaupt geprüft werden.Hierbei soll bereits im laufenden Jahr darauf geachtet werden, dass der Prüfungsstress nicht übermäßig wird.
Das könnte auch in Niedersachsen auf Dauer dazu führen, dass hier Ärzte nicht mehr so oft aus Angst auf die Verordnungsbremse treten. Dies bleibt aber insgesamt abzuwarten.
Zur Information haben wir die Informationen der KV Niedersachsen zum Thema hier als PDF Datei ins Netz gestellt (Quelle: KV Niedersachsen)