22.01.2006
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Bundesverband
Tipps die sich lohnen
Elternunterhalt / Schenkungsverträge / Urlaubs- und Fehltagekarte / Kostenlose Probeabonnements
1) Kein Elternunterhalt für Rabenmutter
2) Urlaubs- und Fehltagekarte jetzt auch auf Excel
3) Trunkenheitsfahrt. Wenn der Versicherer 2 x klingelt.
4) Kostenloses Fotopapier oder Tintenpatrone für Ihren Drucker
5) Kostenlose Probeabonnements
1) Kein Elternunterhalt für Rabenmutter
viele Eltern sind verblüfft. Kaum haben Sie Kinder Ihre groß gezogen, durch Schule und Universität gebracht, da verdirbt Ihnen ein Brief vom Sozialamt die Vorfreude auf den geruhsamen Genuss des ungeteilten Einkommens in der Lebensmitte. Die eigenen Eltern sind pflegebedürftig und auf Sozialhilfe angewiesen. Die Behörden fordern nun den so genannten Elternunterhalt ein. Danach müssen im besonderen Fall die Kinder für das Auskommen ihrer Eltern einstehen. \"Sandwich-Generation\" wird jene Gruppe auch genannt, die heute unter doppelter Belastung steht: Einerseits müssen die eigenen Kinder versorgt werden und dann verlangt auch noch die Oma ihr Recht, weil sie in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Doch in bestimmten Fällen erlischt der Anspruch auf den Elternunterhalt, etwa bei grober Vernachlässigung der Fürsorgepflicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) feststellte. Die Karlsruher Richter hatten einer Frau Recht gegeben, die von ihrem geringen Einkommen Unterhalt an ihre Mutter abtreten sollte, obwohl beide nur anderthalb Jahre gemeinsam verbracht hatten. Danach hatte die Rabenmutter das Kind bei den Großeltern zurück gelassen, um eigener Wege zu gehen. Sie heiratete zweimal, lebte zwischenzeitlich in den USA und brachte dort vier weitere Kinder zur Welt. Ihre Rentenansprüche hatte sie sich vor ihrer Ausreise auszahlen lassen, so dass sie nun, mittlerweile wieder in Deutschland, gänzlich mittellos und auf Sozialhilfe angewiesen war. Das Sozialamt forderte nun für einen zweijährigen Leistungszeitraum die gesamte Summe von der Tochter ein, die als Kinderkrankenschwester gerade einmal 1800 Euro verdiente.
Das ist mit dem hiesigen Rechtsempfinden schlechthin unvereinbar, urteilten die Richter. Eine Mutter, die ihre Tochter im Kleinkindalter bei den Großeltern zurück gelassen habe und sich auch in der Folge weder finanziell noch in Liebe und Fürsorge in nennenswertem Umfang um sie gekümmert habe, verwirke das Recht auf Elternunterhalt. Die Zahlung sei der Tochter schon aus emotionalen Gründen nicht zumutbar.
In einer Gesellschaft, in der der Generationenvertrag seit Jahren auf der Kippe steht, kommt der privaten Vorsorge eine immer größere Bedeutung zu. Hier handeln auch Großeltern im Sinne des innerfamiliären Friedens, wenn sie durch Eigeninitiative die Sandwich-Generation von allzu großen Verpflichtungen entlasten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Unterhalt für bedürftige Eltern finden Sie hier in einem Ratgeber von FORMBLITZ. Wie hoch ist der Unterhalt, den Kinder für ihre Eltern zahlen müssen? Was kann man auf jeden behalten? Was ist, wenn die Kinder z. B. durch Kredite stark belastet sind? Müssen die Rücklagen für die eigene Altersvorsorge angetastet werden? Und nicht zuletzt: Wie kommt man mit den zuständigen Behörden klar, etwa mit dem Amt für Soziales und Senioren? Christina Kleins Ratgeber leitet potenziell Unterhaltspflichtige durch Rechtsbestimmungen und Verwaltungsverfahren mit
dem Ziel, für alle Beteiligten eine gerechte Lösung zu finden:
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Doch auch beim rechtzeitigen Vermögensübergang können Sie die Lasten der nachwachsenden Generation mildern. FORMBLITZ hat eine ganze Reihe von Schenkungsverträgen vorbereitet, mit denen Sie Ihre Kinder rechtzeitig
berücksichtigen:
Schenkungsvertrag über ein bebautes Grundstück:
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Schenkungsvertrag über ein bebautes Grundstück mit Nießbrauch:
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Schenkungsvertrag über ein bebautes Grundstück mit Rückforderungsrecht:
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Schenkungsvertrag über ein Sparbuch:
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Schenkungsvertrag über Gegenstände:
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Des weiteren können Sie natürlich auch mit einem Testament ihren Kindern ein
Gefühl der Sicherheit vermitteln. Alle Ratgeber und Verträge rund um das
Erbe finden Sie hier:
Alle Ratgeber und Verträge rund um das Erbe:
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2) Urlaubs- und Fehltagekarte jetzt auch auf Excel
Alle Arbeitgeber, die jetzt noch für Ihre Arbeitnehmer eine Urlaubs- und Fehltagekarte anlegen wollen, können dies jetzt auch mit einer Excel-Karte tun. Sie bietet den Vorteil, das sie nicht nur ausgedruckt nutzbar ist, sondern auch im PC ausgefüllt und archiviert werden kann. Zwei Karten passen exakt auf eine DIN-A4-Seite. In einer Anleitung wird beschrieben, wie man die Tabellen kopieren kann und den Blattschutz aufhebt, Zellen sperrt etc., um Formate anders festzulegen oder eigene Formeln einzufügen. Zur Urlaubs- und Fehltagekarte geht es hier:
Urlaubs- und Fehltagekarte 2006:
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3) Trunkenheitsfahrt. Wenn der Versicherer 2 x klingelt ?
Für Versicherungsnehmer, die sich betrunken hinter das Steuer setzen, kann das nächste Jahr teuer werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen im Falle einer Trunkenheitsfahrt ihre Leistungen gleich zweimal kürzen dürfen. So durfte ein Versicherer von einem Autofahrer 5000 Euro zurückfordern, weil er betrunken einen Unfall verursacht hatte und noch einmal 5000 Euro für die anschließende Fahrerflucht. Die Versicherung hatte zunächst 12.000 Euro für den Schaden an
den Versicherungsgegner überwiesen.
FORMBLITZ hat für Sie einen Versicherungsrechner im Angebot, mit dem Sie das günstigste Angebot heraussuchen können. Zum kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck geht es hier:
Kostenloser Vergleich KFZ-Versicherung:
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4) Kostenloses Fotopapier oder Tintenpatrone für Ihren Drucker
Greifen Sie jetzt zu. Wenn Sie Erstbesteller bei der Firma sind, können Sie für die meisten Druckermodelle (wahrscheinlich auch Ihren!) kostenlos eine Tintenpatrone oder Fotopapier erhalten.
Darüber hinaus sind viele Preise der Tintenpatronen auch günstiger als im Fachhandel. HP und Lexmark bis zu 45%, Epson und Canon bis zu 75% billiger!
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5) Kostenlose Probeabonnements:
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Quelle: FORMBLITZ