15.01.2006
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Bundesverband
Tipps, die sich lohnen
Privater Darlehensvertrag / Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrags / Kostenlose Tintenpatrone
Privates Darlehn
Es gibt Situationen, in denen das Taschengeld nicht mehr reicht. Da will der Sohn ein neues Mofa kaufen und die halbwüchsige Tochter eine Busen-OP in Polen finanzieren. Der ideale Zeitpunkt, um die Kinder mit den Tücken des Kreditgewerbes vertraut zu machen. Doch Vorsicht: Wer seinem eigenen Nachwuchs ein privates Darlehen gibt, tut dies auf eigene Gefahr. Denn egal, wie gut die Konditionen bei der Bank Mama sind, die Kinder müssen
den Kredit nicht zurückzahlen.
In einem Fall hatte ein türkisches Ehepaar seiner 17jährigen Tochter ein Darlehen über 15.000 Euro für die Hochzeit gewährt. Nach der Volljährigkeit verlangten die Eltern die Tilgung des Darlehens. Doch die Tochter zahlte nicht. Daraufhin wurde sie von ihren Eltern verklagt. Vergeblich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein Darlehensvertrag wie jedes andere Rechtsgeschäft mit Minderjährigen schwebend unwirksam sei und zu seiner Wirksamkeit die Zustimmung der Eltern benötige. Da jedoch in dem Fall die Eltern zugleich die Darlehensgeber seien, konnten sie den Kreditvertrag nicht auch noch im Namen der Tochter genehmigen. Der Vertrag war also quasi nicht zustande
gekommen. Die Tochter musste das Geld nicht zurückzahlen.
Wenn Sie in Ihrer Familie oder auch an gute Freunde und Bekannte ein Darlehen vergeben sollen, sollten Sie dies mit Darlehens-Verträgen tun:
Privater Darlehensvertrag:
www.formblitz.de
Geschäftlicher Darlehensvertrag:
www.formblitz.de
Darlehensvertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz:
www.formblitz.de
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
www.formblitz.deLack ab! Kein Geld zurück beim Autokauf
Wenn ein Fahrzeug versteckte Mängel aufweist, die selbst bei penibler Suche mit einem Sachverständigen nur schwer zu erkennen sind, dann berechtigen diese zur Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrags. Doch was ist mit offensichtlichen Mängeln, die bei näherem Hinschauen sofort zu erkennen sind? Hat hier der Verkäufer eine sogenannte \"Offenbarungspflicht\"?
Hat er nicht, sagt das Landesgericht München. Dabei ging es um den Verkauf eines 10 Jahre alten Fahrzeugs, das diverse Rostschäden auf der Motorhaube sowie eine Delle aufwies. Der Käufer stellte später weitere Lackschäden fest und verlangte die Rückabwicklung des Vertrags mit der Begründung, er habe die Schäden wegen Nässe nicht bemerkt. Das Gericht folgte ihm jedoch nicht. Wenn ein Verkauf von privat unter Ausschluss der Gewährleistung stattfinde, müsse der Verkäufer nicht auf offensichtliche Mängel hinweisen. Lackschäden seine keine verborgenen Mängel.
Hier finden Sie passende Verträge:
Der KFZ-Kaufvertrag von privat:
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Der KFZ-Kaufvertrag gewerblich:
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Der KFZ-Kaufvertrag auf Probe:
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Der Ratgeber: So schließen Sie einen Gebrauchtwagenkaufvertrag ab:
www.formblitz.deKostenlose Tintenpatrone für Ihren Drucker
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