Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Normen, die zu dem Zweck erlassen werden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. In den Vorschriften
in der Pflicht, im Rahmen der so genannten Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen, um das Risiko einer Infektion
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geht mit allen geeigneten Mitteln der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nach und sorgt für eine wirksame
Zukünftig soll jede Berufsgenossenschaft zunächst die Lasten selbst tragen, die aktuell durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihren Branchen verursacht werden. Der Rest, die so genannte Überaltlast
Zukünftig soll jede Berufsgenossenschaft zunächst die Lasten selbst tragen, die aktuell durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihren Branchen verursacht werden. Der Rest, die so genannte Überaltlast
Psychologen (BDP) 2008 zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz hervor. Während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht, nimmt die der psychischen und Verhaltensstörungen drastisch zu. Ihr Anteil an den
Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711) und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten ging
Gesundheit im Beruf bedeutet mehr als nur Schutz vor Gefahrstoffen oder die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die fortschreitende Technisierung und Rationalisierung bergen vielfältige
che Chirurgie, Knie & Schulter, Endoprothetik & Fuß, Wirbelsäule, Becken & Problemfrakturen, Arbeitsunfälle (BG-Sprechstunde). Kontakt: Prof. Dr. Rainer Meffert, T (0931) 201-37001, Fax (0931) 201-37009
Prävention maßgeblich von der Branchennähe der Berufsgenossenschaften profitiert. So sei die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland allein seit 2001 um 260.000 gesunken. \"Solche Zahlen fallen nicht vom Himmel [...] Haftungsfreistellung des Arbeitgebers gegen zivilrechtliche Ansprüche seiner Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen gefährden. \"Die Leistungen der Unfallversicherung sind keine politische Manövriermasse. Man