Glossar
Physiotherapie
K
Kassenärztliche Vereinigung
Alle Ärzte, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, müssen Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung sein. Diese hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten in ihrer Region ausreichend und zweckmäßig versorgt werden. Von den Krankenkassen auf Länderebene erhalten sie dazu Geld. Das verteilen sie als leistungsbezogenes Honorar an die Ärzte.
KBV-Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Organisation, die auf Bundesebene alle Ärzte vertritt, die in ihren Praxen Kassenpatienten behandeln. Die Hauptaufgaben der KBV lassen sich insbesondere wie folgt zusammenfassen: Interessenvertretung, Sicherstellung, Versorgung.
Krankengymnastik
Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel-oder Gruppenbehandlung verordnet werden.