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14.06.2016

Erleichterungen für vom Hochwasser betroffene Physiotherapie-Praxen

Zahlreiche Regionen in Deutschlandsind nach sintflutartigen Regenfällen von Hochwasser betroffen oder haben massive Schäden erlitten. Die Therapeuten in Hochwassergebieten stehen vor besonderen Herausforderungen. Um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten, haben die Ersatzkassen sich wie bei der Hochwasserkatastrophe 2013 dafür ausgesprochen, die Überprüfung der Abgabe von Heilmitteln auf deren Vertragskonformität pragmatisch zu handhaben.

Dabei gilt:

  • Vom Hochwasser betroffenen Praxen können die Behandlung nach Absprache mit dem Patienten an einem anderen, geeigneten Ort erbringen und dann auch abrechnen. 

  • Patienten und Therapeuten können aufgrund der Umstände gezwungen sein, die Therapie für mehr als 14 Tage zu unterbrechen. Auch hier lassen die Ersatzkassen aktuell in Hochwassergebieten übergangsweise Ausnahmen zu.

Diese Maßnahmen sind (zunächst) befristet für Behandlungen bis zum 31. Juli 2016.

Wichtiger Hinweis: Bitte vermerken Sie diese Ausnahmen mit dem Vermerk "Hochwasser" beziehungsweise mit dem Kürzel "HW" auf der Rückseite der Verordnung:

  • bei Behandlungen an einem anderen Ort jeweils neben der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung.

  • Bei einer längeren Unterbrechungsfrist mit Datum und Handzeichen Ihrer Praxis auf der Verordnung.

So verfahren IKK und BKK

Auf unsere Frage, wie die IKK-BKK mit den hochwassergeschädigten Praxen verfährt erhielten wir folgende Antwort:

„Die betroffenen Praxen sollten uns darüber weiterhin informieren und wir werden diese Anzeigen zügig bearbeiten. Die Meldungen sollen an die

BKK-IKK Arbeitsgemeinschaft

Vertragspartner-Service

Frau Elke Heydt

Postfach 823

71608 Ludwigsburg

Tel.: 07141 9416-163

Fax: 07141 9416-463

Elke.heydt(at)ikk-classic.de

gerichtet werden.

Bei der Abrechnung soll der betroffene Leistungserbringer einen Vermerk „Hochwasser“ bzw. das Kürzel „HW“ auf der Rückseite der Verordnung neben der Leistungsbeschreibung vermerken.

Eine besondere Regelung zur Unterbrechung einer Behandlung ist nicht notwendig, da bereits die Heilmittel-Richtlinien, sowie unsere vertraglichen Regelungen genügend Spielraum bieten, um besonderen Umständen, wie sie jetzt in den Hochwasser betroffenen Gebieten vorliegen, abzudecken.

Sollte die Behandlung für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, ist der Behandlungserfolg nicht mehr gesichert und eine Fortsetzung der Behandlung nach einem längeren Zeitraum nicht mehr zielführend.“