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Glossar

Berechnungsgrundlage

Von dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Beitragssatz jeweils zur Hälfte bezahlen. Berücksichtigt wird das Arbeitsentgelt aber nur bis zu einer gewissen Höhe. Was Arbeitnehmer über diese Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, bleibt unberücksichtigt.