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10.05.2016

Anerkennung der Berufsqualifikation Physiotherapeut in Deutschland – Rahmenbedingungen, auch für Flüchtlinge

In den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Anfragen nach der Beschäftigung von Flüchtlingen als Physiotherapeuten in Deutschland.

Grundsätzliche Voraussetzung für das Tätigwerden von Physiotherapeuten in Deutschland ist die berufliche Anerkennung, über deren Rahmenbedingungen und dessen organisatorischen Ablauf wir gerne wie folgt informieren. Für Physiotherapeuten aus Ländern außerhalb Europas und somit auch für Flüchtlinge, die ihren Berufsabschluss als Physiotherapeut in ihrem Heimatland nachweisen können, gilt:

Physiotherapeuten zählen zu den reglementierten Berufen und somit wird Antragstellern aus Drittstaaten aufgrund des Gesetzes zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" seit 01. April 2012 ein Rechtsanspruch auf ein Antragsverfahren zugesprochen.

Den zuständigen Behörden ist demnach das Recht vorbehalten, den Einzelfall zu prüfen und im Rahmen der Berufszulassung gegebenenfalls Anpassungslehrgänge oder eine Eignungsprüfung, in einigen Bundesländern einschließlich einer Sprachprüfung, zu fordern.

Für Berufszugang und Berufsausübung ist die Gleichwertigkeitsfeststellung der ausländischen Berufsqualifikation erforderlich. Mit eventuellen Ausgleichsmaßnahmen sollen die gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für den Zeitablauf des Verfahrens für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gilt folgendes:

  • Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaates bestätigt dem Antragsteller binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen.


  • Das Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf Zulassung zu einem reglementierten Beruf muss innerhalb kürzester Frist abgeschlossen werden, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen der betreffenden Person; die Entscheidung muss von der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaates ordnungsgemäß begründet werden. Diese Frist kann gegebenenfalls um einen Monat verlängert werden.

  • Somit kommt es für alle Physiotherapeuten, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Land erworben haben, vor der Arbeitsaufnahme als Physiotherapeut zu einer zeitlichen Verzögerung von mindestens drei bis vier Monaten nach Eingang aller Unterlagen. Dies ist der Idealfall und zeitlich nur realisierbar, wenn die Bewerberunterlagen zügig übersetzt, beglaubigt und vollständig der Behörde eingereicht werden, wenn Sprachkenntnisse vorhanden sind und wenn keinerlei Anpassungsmaßnahme als Nachqualifizierung verlangt wird.

Zusätzliche Informationen, unter anderem auch zu Fragen Ihres Aufenthaltsstatus finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Unter dem Link Beschäftigung von geflüchteten Menschen sind zum Beispiel Informationen zu finden,

  • unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist

  • was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder

  • welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.

Ausführliche Informationen zum Beruf, Ausbildung, Anerkennung zum Physiotherapeuten finden Interessierte auf der Fachkreise-Seite des Deutschen Verbandes für Physiotherapie unter www.physio-deutschland.de unter Beruf und Bildung.

Angelika Heck-Darabi
Referat Bildung und Wissenschaft