29.03.2012
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Bundesverband
AOK Bundesverband bietet Ärzten Onlineschulung zu Heilmittelverordnungen
Der AOK Bundesverband bietet Ärzten ein Online-Lernprogramm an, mithilfe dessen Arztpraxen sich über den korrekten Umgang mit der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog informieren können.
Auf der Grundlage vieler praxisnaher Beispiele wird dem Arzt informativ dargestellt, was es bei der Verordnung von Heilmitteln zu beachten gilt. Es bleibt zu hoffen, dass Ärzte den Quickcheck zahlreich nutzen werden. Unter www.aokgesundheitspartner.de geht es direkt zum Schulungsprogramm.
Thorsten Vogtländer
(Referat SGB V des ZVK)
(Referat SGB V des ZVK)