Berufsanerkennung: Grenzenloses Arbeiten in der Physiotherapie?

Arbeiten in Deutschland
Wer mit einem ausländischen Physiotherapieabschluss in Deutschland tätig werden will, muss sich auf eine Reihe an Behördengängen einstellen. Bewerber aus EU-Mitgliedsländern sind aufgrund der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auf Basis ihres Berufsabschlusses grundsätzlich in Deutschland als Zielland anerkennungsfähig. Aufgrund der Berufsanerkennungsrichtlinie obliegt den zuständigen Behörden jedoch das Recht, Einzelfallprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls Nachqualifizierungen zu fordern. Absolventen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, haben ebenfalls auf Basis eines Gesetzes seit 2012 das Recht, den Antrag auf Anerkennung zu stellen und ihre Unterlagen zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses und der Berufszulassung einzureichen. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde ihres ersten Wohnsitzes in Deutschland gestellt werden. Alle Antragsteller müssen ihre Abschlussurkunde und die Inhalte und Stunden aus ihrer Ausbildungs-/Studienzeit in übersetzten und beglaubigten Unterlagen nachweisen. Eine Überprüfung der Sprachkenntnisse auf B2-Niveau ist inzwischen in jedem Fall Bestandteil der Überprüfung.
Arbeiten im Ausland
Deutsche Absolventen stehen im Ausland vor ähnlichen Herausforderungen. Außerhalb der EU gibt es keine vertraglichen Regelungen zur Berufsanerkennung. In der Praxis haben ausländische Behörden das Recht zur Einzelfallprüfung, die ebenfalls weitere Qualifizierungsmaßnahmen oder Überprüfungen mit sich bringen kann. Nicht selten müssen Physiotherapeuten mit Abschluss aus Deutschland Nachqualifizierungen absolvieren. Wer nur für kurze Zeit im Ausland tätig werden möchte, sollte eventuell im Rahmen eines Austausch- oder Stipendienprogramms reisen. denn im Rahmen einer kurzfristigen Projektarbeit ist eine Beantragung der Berufszulassung meist nicht erforderlich.
Die Berufsanerkennung ist im reglementierten Beruf der Physiotherapeuten also in vielen Fällen von Einzelentscheidungen geprägt und bedarf der individuellen Beratung, die Sie als Mitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND kostenlos durch unseren Bundesverband erhalten. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen anhand von zwei Beispielen einen kurzen Einblick in die notwendigen Schritte der Beantragung geben.