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05.06.2019

Berufsanerkennung: Grenzenloses Arbeiten in der Physiotherapie?

In Deutschland gehört die Physiotherapie nach wie vor zu den Ausbildungsberufen, anders als im Rest der Welt, wo man in der Regel mindestens ein Bachelorstudium zur Berufsausübung benötigt. Grenzenloses Arbeiten und Studieren im Sinne der Bologna-Reform ist deshalb und insbesondere durch rechtliche Vorgaben (Richtlinien, Gesetze) zur Anerkennung in der Physiotherapie, leider noch Zukunftsmusik. Viele Praxen sind aber schon heute auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen und auch junge Absolventen aus Deutschland möchten immer häufiger für ein paar Jahre Auslandserfahrung sammeln. Die Möglichkeiten der Berufsanerkennung in Deutschland oder im Ausland werden in unseren Beratungen häufig nachgefragt. In unserer Serviceserie im Juni widmen wir uns daher ausführlich der Problematik der Berufsanerkennung.

Arbeiten in Deutschland

Wer mit einem ausländischen Physiotherapieabschluss in Deutschland tätig werden will, muss sich auf eine Reihe an Behördengängen einstellen. Bewerber aus EU-Mitgliedsländern sind aufgrund der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auf Basis ihres Berufsabschlusses grundsätzlich in Deutschland als Zielland anerkennungsfähig. Aufgrund der Berufsanerkennungsrichtlinie obliegt den zuständigen Behörden jedoch das Recht, Einzelfallprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls Nachqualifizierungen zu fordern. Absolventen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, haben ebenfalls auf Basis eines Gesetzes seit 2012 das Recht, den Antrag auf Anerkennung zu stellen und ihre Unterlagen zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses und der Berufszulassung einzureichen. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde ihres ersten Wohnsitzes in Deutschland gestellt werden. Alle Antragsteller müssen ihre Abschlussurkunde und die Inhalte und Stunden aus ihrer Ausbildungs-/Studienzeit in übersetzten und beglaubigten Unterlagen nachweisen.  Eine Überprüfung der Sprachkenntnisse auf B2-Niveau ist inzwischen in jedem Fall Bestandteil der Überprüfung.

Arbeiten im Ausland

Deutsche Absolventen stehen im Ausland vor ähnlichen Herausforderungen. Außerhalb der EU gibt es keine vertraglichen Regelungen zur Berufsanerkennung. In der Praxis haben ausländische Behörden das Recht zur Einzelfallprüfung, die ebenfalls weitere Qualifizierungsmaßnahmen oder Überprüfungen mit sich bringen kann. Nicht selten müssen Physiotherapeuten mit Abschluss aus Deutschland Nachqualifizierungen absolvieren. Wer nur für kurze Zeit im Ausland tätig werden möchte, sollte eventuell im Rahmen eines Austausch- oder Stipendienprogramms reisen. denn im Rahmen einer kurzfristigen Projektarbeit ist eine Beantragung der Berufszulassung meist nicht erforderlich.  

Die Berufsanerkennung ist im reglementierten Beruf der Physiotherapeuten also in vielen Fällen von Einzelentscheidungen geprägt und bedarf der individuellen Beratung, die Sie als Mitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND kostenlos durch unseren Bundesverband erhalten. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen anhand von zwei Beispielen einen kurzen Einblick in die notwendigen Schritte der Beantragung geben.