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Mit der Gesundheitsreform trete am 1. April 2007 eine Regelung in Kraft, die in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen grundlegend gefährdet, warnt der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK).

Künftig werden so genannte kassenartübergreifende Fusionen möglich sein. Das heißt, dass z. B. eine AOK mit der Knappschaft oder eine Betriebskrankenkasse mit einer Innungskrankenkasse fusionieren könne. Problematisch sei dabei jedoch, dass in der Gesundheitsreform eine Regelung fehlte, die eine marktbeherrschende Stellung einzelner Großkassen verhindert.

Dabei sei bekannt, dass marktbeherrschende Stellungen einzelner Unternehmen regelmäßig zu höheren Preisen für die Kunden, also die Versicherten führen. „Bereits heute haben wir in vielen Regionen Konzentrationsprozesse, die bei Anwendung des Kartellrechts längst zu Kartellverfahren geführt hätten“, betonte der BKK-Bundesverband. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) brauche eine Entflechtung des Marktes und keine weitere Konzentration, da einzelne Krankenkassen regionale Marktanteile von 40 bis über 50 Prozent haben.

Das Ziel der GKV müsse auch künftig die gute und günstige Versorgung der Versicherten sein. Dafür sei die echte Wahlfreiheit der Versicherten notwendig. Deshalb wäre es richtig, durch eine rasche Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) bei Fusionen von Krankenkassen unzweifelhaft Anwendung findet, so die BKK.